Gesundheitsvorsorge

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Gesundheitsversicherungen sind heutzutage von essenzieller Bedeutung, um dich vor den finanziellen Lasten im Zusammenhang mit medizinischen Kosten zu schützen. Zusätzlich, ob in Form staatlicher oder privaten Systeme, spielen sie eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung des Zugangs zu erstklassiger Gesundheitsversorgung. 

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungAmbulante VersorgungStationäre Versorgung

Reise­kranken­ver­si­che­rungPflegezusatzversicherungKranken­ver­si­che­rung PKV | GKV


Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

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Der Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bei einem privaten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bietet viele Vorteile. Gerade wenn du weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchtest bzw. musst. Mit einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung kannst du deine Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben.
Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an dein Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Ein Zahnarzt oder Zahntechniker hält ein Modell von Zahnersatz in einem Handschuh. Der Hintergrund ist unscharf.

Schadenbeispiele

Zahnersatz

Frau N. hat immer großen Wert auf die Zahnpflege gelegt und trotzdem benötigt sie Zahnersatz. Sie ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden, jedoch ist die Rechnung höher als erwartet. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhält sie nur einen geringen Festzuschuss.
Den überwiegenden Teil der Kosten muss sie aus eigener Tasche bezahlen.

Beispielrechnung:

Tabelle mit den Kosten für zahnärztliche Behandlungen: Keramikkrone, verbl. Brücke und Implantat, einschließlich Gesamtkosten, Leistung der GKV und Eigenanteil.

Vorsogeuntersuchung

Bei einer Vorsorgeuntersuchung zeigt sich, dass zwei Füllungen ausgewechselt werden müssen. Der Zahnarzt rät zu Inlays, da es sich um größere Kauflächen handelt. Auf Herrn F. kommt eine Rechnung von mehreren hundert Euro zu. Seine gesetzliche Krankenkasse erstattet nur einen geringen Festzuschuss. Die restlichen Kosten muss er selber bezahlen. Glücklicherweise hat Herr F. eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abgeschlossen, die auch für Inlays aufkommt.


Wissenswertes

Für wen ist die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist durch die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung versichert? 

Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung zahlt nur einen Bruchteil der Behandlungskosten für Zusatzleistungen wie hochwertigen Zahnersatz oder zahnmedizinische Prophylaxe. Die Differenz – der sogenannte Eigenanteil – kann mittels einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abgefangen werden.

Folgendes ist u.a. durch die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung versicherbar

Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate, Prophylaxe
Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung? 

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren:
Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.

Welche Ereignisse sind u.a. nicht bei der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mitversichert?

Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringen Umfang versichert.

Wann beginnt der Versicherungsschutz der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Die allgemeinen Wartezeiten betragen in der Regel 3 Monate vom Versicherungsbeginn an gerechnet. Diese gelten üblicherweise für den Leistungsbestandteil Zahnbehandlung. Darüber hinaus gibt es die besonderen Wartezeiten, welche 8 Monate nach Versicherungsbeginn enden und für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten.
Zusätzlich zu diesen Einschränkungen gelten – je nach Tarif – unterschiedliche Leistungsstaffeln. Diese begrenzen die Gesamtleistung in den ersten Jahren auf einen maximalen Gesamtwert.

Ein Arzt zeigt einem Patienten auf einem Tablet Informationen, während sie in einem medizinischen Umfeld sind.

Kranken­zusatz­ver­si­che­rung - Ambulant

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Der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung bei einem privaten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bietet viele Vorteile. Gerade wenn du weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchtest bzw. musst. Mit einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung kannst du deine Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben.
Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an dein Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Nahaufnahme von Händen, die an einer Stoffpuppe nähen oder sticken.

Schadenbeispiele

Heilpraktiker

Schon seit Jahren litt Frau U. an schlimmen Kopfschmerzen. Sie hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führte zur Linderung. Auf Empfehlung hat Frau U. einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihr helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau U. eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet. 

Sehhilfen

Herr B. war beim Augenarzt. Dort wurde festgestellt, dass sich seine Sehstärke geändert hat. Da die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für Sehhilfen übernehmen, muss er die Rechnung privat begleichen. Mit einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung für den ambulanten Bereich hätte er zumindest einen Teil der Kosten von der Versicherung erhalten. 


Wissenswertes

Für wen ist die ambulante Kranken­zusatz­ver­si­che­rung?

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist durch die ambulante Kranken­zusatz­ver­si­che­rung versichert? 

Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung teilweise oder gar nicht erstattet werden.

Folgendes ist u.a. mit der ambulanten Kranken­zusatz­ver­si­che­rung versicherbar

Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel 

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge der ambulanten Kranken­zusatz­ver­si­che­rung? 

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren:
Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.

Welche Ereignisse sind u.a. nicht durch eine ambulante Kranken­zusatz­ver­si­che­rung mitversichert?

Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringen Umfang versichert. Möchtest du beispielsweise eine Chefarztbehandlung genießen oder, dass deine Zuzahlung im Krankenhaus übernommen wird, ist dir ein stationärer Zusatztarif zu empfehlen.

Ärztliche Untersuchung, Fokus auf Blutdruckmessung.

Kranken­zusatz­ver­si­che­rung - Stationär

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Der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung bei einem privaten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bietet viele Vorteile. Gerade wenn du weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchtest bzw. musst. Mit einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung kannst du deine Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben.
Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an dein Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Ein Krankenhauszimmer mit leeren Betten, ausgestattet mit medizinischen Geräten, das Licht strömt durch die Fenster.

Schadenbeispiele

Krankenhausaufenthalt

Herr W. besuchte seinen Arbeitskollegen im Krankenhaus. Dieser erlitt vor einigen Tagen einen Herzinfarkt. Während des Krankenbesuches fallen ihm die „Umstände“ im Krankenhaus negativ
auf. Sein Kollege musste sich mit drei weiteren Patienten ein Zimmer teilen. Er beklagte sich, dass er kaum zum Schlafen kommt. Herr W. beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung zu informieren. Ihm ist es sehr wichtig, dass er, wenn er krank ist, nicht im Mehrbettzimmer liegen muss und vom Chefarzt behandelt wird.

Behandlung durch einen Spezialisten

Frau S. leidet seit langem unter starken Rückenschmerzen. Sie hatte bereits viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und keine Therapie hat geholfen. Durch einen Bekannten erfährt sie von einer speziellen Operationsmethode.
Diese wird jedoch nur von einem Spezialisten in Deutschland durchgeführt, der nur Privatpatienten behandelt. Da Frau S. eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung für den stationären Bereich abgeschlossen hat, kann sie von ihm behandelt werden. Auch die freie Krankenhauswahl ist ein Bestandteil ihrer Zusatzversicherung.


Wissenswertes

Für wen ist die stationäre Kranken­zusatz­ver­si­che­rung?

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist durch die stationäre Kranken­zusatz­ver­si­che­rung versichert? 

Mit einer stationären Zusatzversicherung wirst du im Krankenhaus deiner Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Du liegst im Ein- bzw. Zweibettzimmer und kannst die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.

Folgendes ist u.a. mit der stationären Kranken­zusatz­ver­si­che­rung versicherbar

Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Privatpatient mit Anspruch auf Chefarztbehandlung, in Deutschland Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen, Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen, vor- und nachstationäre Behandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge der stationären Kranken­zusatz­ver­si­che­rung? 

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren:
Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.

Welche Ereignisse sind u.a. nicht durch die stationäre Kranken­zusatz­ver­si­che­rung mitversichert?

Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringen Umfang versichert.

Wann beginnt der Versicherungsschutz der stationären Kranken­zusatz­ver­si­che­rung?

Die allgemeinen Wartezeiten betragen in der Regel 3 Monate vom Versicherungsbeginn an gerechnet. Diese gelten üblicherweise für den Leistungsbestandteil Zahnbehandlung. Darüber hinaus gibt es die besonderen Wartezeiten, welche 8 Monate nach Versicherungsbeginn enden und für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten.
Zusätzlich zu diesen Einschränkungen gelten – je nach Tarif – unterschiedliche Leistungsstaffeln. Diese begrenzen die Gesamtleistung in den ersten Jahren auf einen maximalen Gesamtwert.

Ein lächelnder Arzt spricht mit einem Kind, das im Krankenhausbett liegt. Beide wirken freundlich und zuversichtlich.

Auslandskrankenversicherung

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Da die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nur eingeschränkt für Kosten, die im Ausland entstehen, aufkommt, ist eine Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung äußerst sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland erkrankt und medizinische Versorgung benötigt.

Eine Frau und ein Kind stehen Hand in Hand am Flughafen und schauen auf das Rollfeld, während Flugzeuge im Hintergrund zu sehen sind.

Die Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung übernimmt u.a. folgende Aufwendungen für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation
  • schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung
  • ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
  • ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
  • Überführung bei Tod

Neben Policen für die Einzelperson gibt es auch Gruppenverträge (z. B. für Familien).


Die private Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung übernimmt allerdings keine Kosten für Krank­hei­ten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen. Weitere Leistungseinschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer möglich.

Weiterhin sind bei den meisten Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rungen nur Urlaubsreisen versichert. Achtung: Urlaubsreisen ins Heimatland sind teilweise nicht mitversichert.

Für folgende Reisen bedarf es eines gesonderten Versicherungsschutzes:

  • Länger andauernde Urlaubsreisen ab 8 Wochen
  • Entsendung von Arbeitnehmern
  • Kranken­ver­si­che­rung für Au Pairs
  • Kranken­ver­si­che­rung für Sprachschüler, Studenten oder auch Doktoranden
  • Aber auch Kranken­ver­si­che­rung für Ausländer die nach Deutschland einreisen (inkl. Schengen-Visa für ausländische Besucher in der EU)

Oft unterscheiden Versicherer auch zwischen der Mitversicherung und dem Ausschluss der NAFTA-Länder (USA, Mexiko und Kanada).

Ein Wegweiser mit zahlreichen Beschriftungen für verschiedene Städte und Länder unter blauem Himmel.


Pflegezusatzversicherung

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Derzeit gibt es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 4,6 Millionen Leistungsempfänger, Tendenz steigend. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel (auch z. B. Immobilien) für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen, sofern ihr Einkommen die Freigrenze übersteigt. Eine Belastung für den Nachlass ist der Pflegefall immer!

Eine Person frisiert eine ältere Frau, die in einem Stuhl sitzt, in einem warmen Raum.

Schadenbeispiele

Pflegeheim

Die Rentnerin Frau K. stürzte zu Hause und konnte nicht mehr alleine aufstehen. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wird klar, dass sie zukünftig auf Hilfe angewiesen sein wird. Da die Kinder von Frau K. alle berufstätig sind, ist eine Unterbringung im Pflegeheim nicht zu vermeiden. Die Rente von Frau K. und die Ersparnisse reichen bei Weitem nicht aus, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Da sie keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, müssen die Kinder jeden Monat mehrere hundert Euro für die Unterbringung im Pflegeheim zuzahlen.

Schlaganfall

Herr M. ist 40 Jahre alt und hat vor Kurzem einen Schlaganfall erlitten. Trotz schneller medizinischer Versorgung wird der Familienvater ein Pflegefall bleiben. Um die Familie zu versorgen, muss seine Frau wieder Vollzeit arbeiten gehen. Glücklicherweise hat Herr M. eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. So ist die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst finanzierbar. 


Eine stilisierte Glühbirne mit einem nach oben zeigenden Pfeil, der Kreativität oder neue Ideen symbolisiert.


 

 

 

Häusliche Pflege durch einen Pflegedienst

Die Kosten für die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst müssen individuell berechnet werden, da es hierfür keine einheitlichen Preise bei den Pflegediensten gibt.
Hierbei sind zum einen die unterschiedlichen Preise der Pflegedienste, zum anderen die gewünschten Leistungspunkte (z. B. Hilfe beim An- und Auskleiden, Rasieren, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Teil- oder Ganzkörperwäsche, Transfer...) zu berücksichtigen.
Pro Leistungswunsch wird ein individueller Wert in Euro zwischen Pflegekasse und Pflegedienst ausgehandelt. Zusammen mit den Zusatzkosten (Anfahrtskosten) und abzüglich der gesetzlichen Leistungen ergibt sich der Eigenanteil für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige.

Tabelle mit Pflegegraden 1 bis 5 und den dazugehörigen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Euro.
Entlastungsbetrag: zweckgebunden bis zu 125 € (§ 45b SGB XI) - gilt für Pflegegrad 1-5

Leistungsbeispiel

Frau Meier ist pflegebedürftig und hat Pflegegrad 3. Ihr häuslicher Pflegedienst kostet insgesamt 1.612,80 €. Von ihrer gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung erhält Sie einen Beitrag in Höhe von 1.363,00 €.
In diesem Fall beträgt die Eigenleistung von Frau Meier 249,80 €, die sie monatlich für ihren ambulanten Pflegedienst bezahlen muss.

 

 

 

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Ab dem 01.01.2022 zahlt die Pflegekasse – für eine stationäre Pflege – zusätzlich einen prozentualen Leistungszuschlag (für die Pflegegrade 2 bis 5), bezogen auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Die Höhe des Leistungszuschlags ist von der bisherigen Dauer der vollstationären Pflege abhängig:
• bis 12 Monate: 5 %
• mehr als 12 Monate: 25 %
mehr als 24 Monate: 45 %

• mehr als 36 Monate: 70 % des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

Tabelle mit den bundesdurchschnittlichen Kosten pro Monat für verschiedene Pflegegrade und den dazugehörigen Leistungen der Pflegeversicherung sowie den durchschnittlichen Leistungszuschlägen und Eigenleistungen der Versicherten.

* beispielhafte Berechnung für eine vollstationäre Pflege von mehr als 24 Monaten (45 % des bundesdurchschnittlichen Eigenanteils von 911 €)

 

 

 


Wissenswertes

Für wen ist die Pflegezusatzversicherung?

Eine Pflegezusatzversicherung eignet sich für jeden, der sich selbst und seine nächsten Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Falle einer Pflegebedürftigkeit schützen möchte. 

Was ist durch die Pflegezusatzversicherung versichert? 

Grundsätzlich sind folgende Varianten der Pflegezusatzversicherung möglich:

Pflegetagegeld
Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tages­geldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade).

Pflegekostenversicherung
Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.

Pfle­ge­ren­ten
Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pfle­ge­ren­tenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten.
Anders als der Kranken­ver­si­che­rungsträger sagt der Lebensversicherer eine Leistung zu und kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern. Diese Regelungen sehen Kranken­ver­si­che­rungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu einer derartigen Versorgung auch tendenziell etwas höher. Die Pfle­ge­ren­tenversicherung bietet darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann.

Wie berechnet sich die Prämie der Pflegezusatzversicherung? 

Folgendes wird bei der Prämienberechnung berücksichtigt:
• Höhe der Absicherung
• Eintrittsalter
• Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages

Was leistet die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung?

Bei der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung wird unterschieden zwischen häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege und vollstationärer Pflege. Bei der häuslichen Pflege kann ein Pflegegeld beantragt werden, wenn ein Familienangehöriger die Person selbst pflegt.

Wie erfolgt die Einstufung in den Pflegegrad?

Der bundesweit tätige medizinische Dienst der Kranken­ver­si­che­rung (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit fest.
Folgende Stufen der Pflegerade werden dabei unterschieden:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Bei der privaten Pflegezusatzversicherung richtet sich der Versicherer bei der Einstufung in einen Pflegegrad entweder nach dem MDK oder er legt seine eigenen Kriterien zugrunde.

Symbolische Darstellung von Personen in Rollstühlen, die in einer hellen Umgebung miteinander interagieren.

 


Kranken­ver­si­che­rung

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private Kranken­ver­si­che­rung / private Krankenvollversicherung

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat. Darüber hinaus kann die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nur eine Grundversorgung bieten.

Wissenswertes 

Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung möglich?

Per­sonen die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, bleiben krankenversicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Wer allerdings keine Kranken­ver­si­che­rung hat und der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung zuordenbar ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Aber er muss damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat.

Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 € fällt. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen, z. B. wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der privaten Kranken­ver­si­che­rung versichert war. Dann gilt für diesen Arbeitnehmer, dass er im Jahr 2023 unter 59.850 € Bruttoverdienst haben muss, damit er wieder pflichtversichert wird.

Eine Ärztin betrachtet ein Röntgenbild der Lunge in einem medizinischen Umfeld. Dieses Bild ist mit einem Link versehen. Für weitere Fakten und Details zum Thema Private Krankenversicherung hier klicken!


Eine Person hält eine Kreditkarte vor einem Zahlungsterminal.

Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) ist das Rückgrat der Gesundheitsversorgung in Deutschland und sichert die medizinische Grundversorgung von Millionen Bürgern. Als Teil des deutschen Sozialsystems basiert die GKV auf dem Solidarprinzip: Alle Versicherten zahlen einkommensabhängige Beiträge, unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder individuellen Risiken. 

Ein Wechsel der Krankenkasse innerhalb der GKV ist oft unkompliziert und kann sich lohnen, wenn eine andere Kasse einen günstigeren Zusatzbeitrag oder attraktive Zusatzleistungen bietet. Ein Wechsel ist nach einer Mindestbindungsfrist oder bei Beitragsanpassungen möglich.

Vorteile der GKV

Umfassende Gesundheitsleistungen
Die GKV deckt Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Vorsorge ab. Diese gesetzlich geregelten Leistungen bieten eine verlässliche Grundversorgung.

Einkommensabhängige Beiträge
Im Gegensatz zur privaten Kranken­ver­si­che­rung sind die Beiträge in der GKV einkommensabhängig, was Geringverdienern zugute kommt.

Soziale Sicherheit
Durch die gesetzliche Versicherungspflicht und die stabile staatliche Regulierung bietet die GKV finanzielle Sicherheit und langfristigen Schutz für die Versicherten.

Zusatzleistungen der Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten Zusatzleistungen wie alternative Heilmethoden oder spezielle Vorsorgeprogramme an, die über die gesetzliche Grundversorgung hinausgehen.


Wissenswertes

Wusstest du, dass du deine Krankenkasse frei wählen kannst?

Unser Tipp:
Die HEK – Hanseatische Krankenkasse bietet nicht nur erstklassige Leistungen, sondern auch attraktive finanzielle Vorteile:

  • Zuschuss: Erhalte jährlich bis zu 300 Euro für eine private Zusatzversicherung im ersten Jahr.
  • Beitragsrückerstattung: Spare bis zu 600 Euro jährlich, wenn du über die Vorsorge hinaus keine weiteren Leistungen in Anspruch nimmst.

Du interessierst dich für die HEK oder möchtest direkt Mitglied werden?
Unsere Schwesterfirma FinParO steht hier seit einigen Jahren mit der HEK, einer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung, in gutem Kontakten.

Handle jetzt und entscheide dich für deine Gesundheit!

 Logo der Hanseatischen Krankenkasse (HEK). Dieses Bild ist mit einem Link versehen. Für weitere Fakten und Details zum Thema gesetzliche Krankenkasse hier klicken! Du wirst auf unsere Schwesterfirma FinParO weitergeleitet.

 


Symbol eines Gehirns in einer Glühbirne, das Kreativität und Ideen symbolisiert.


 

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt dich die Berufs­unfähig­keitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls du aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kannst. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.

Eine Krankentagegeldversicherung in Verbindung mit deiner Berufs­unfähig­keitsversicherung ist dringend zu empfehlen. Denn was auch immer die Ursache ist, nicht mehr arbeiten zu können,  musst du in jedem Fall mit einem Verdienstausfall rechnen. Deine BU leistet nur, wenn du tatsächlich berufsunfähig bist. Bei einer Arbeitsunfähigkeit besteht in der Regel kein Leistungsanspruch. Du benötigst daher einen doppelten Schutz, um deinen Verdienstausfall auffangen zu können.
Die Krankentagegeldversicherung schützt dich für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. Die Berufs­unfähig­keitsversicherung schützt dich für den Fall der Berufs­unfähig­keit. Beide Versicherungen ergänzen sich somit optimal und sichern dich komplett ab.

Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, eine Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung dringend zu empfehlen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.

 


Zusammenfassung


Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Zahnzusatzversicherung

Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung macht schöne Zähne bezahlbar: Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Zahnersatz...mehr ]


Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Krankenzusatzversicherung

Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt. Wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbetei...mehr ]


Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Guter Versicherungsschutz auch auf Reisen 

Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung.

Die Auslandskrankenversicherung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland - notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre Auslandskrankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.

Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung ist oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kredit­karten oder Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits über einen Auslandskrankenschutz verfügen.


Pflege­ver­si­che­rung

Pflegeversicherung

Gute Pflege ist teuer - die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung reicht oft nicht aus
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut zwei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein Heimplatz kostet durchschnittlich 3.000 Euro im Monat, davon tragen Sie als Pflegebedürftiger rund die Hälfte selbst. Diese Kosten können Sie mit einer Pflege-Zusatzversicherung absichern.

Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung
Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflege­ver­si­che­rung: Die Pfle­ge­ren­tenversicherung zahlt je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus, sobald Sie pflegebedürftig werden - je nach gewähltem Tarif schon ab Pflegegrad 1. Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag.

Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.


Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Krankenversicherung

Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenver­sichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden, da sie sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirkt. Welche Kranken­ver­si­che­rung ist also die richtige? Wie unterscheiden sich die einzelne...mehr ]


Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherer ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Beiträge und Leistungen im Detail - es lohnt sich. Die...mehr ]


Stilisierte, bunte Grafik eines Kolibris in geometrischem Design. Dieses Bild ist mit einem Link versehen. Mit einem Klick auf dieses Zeichen kannst du deinen persönlichen Beratungsraum öffnen.   Porträt eines lächelnden Mannes in einem Anzug, der auf einem Sessel sitzt, vor einem verschwommenen Hintergrund. dies ist ein Bild von Frank Walloschek - Versicherungsfachmann der Merkur+Lambio ProNova GmbH   Farbenfrohes, abstraktes Design eines Telefonanrufs mit einem lächelnden Gesicht im Sprechblasenstil. Dieses Bild ist mit einem Link versehen. Mit einem Klick auf dieses Zeichen kannst du deinen persönlichen Wunschtermin vereinbaren.
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Nürnberger
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NRV Jurcall
Uelzener
HEK Hanseatische Krankenkasse
KRAVAG
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KS / Auxilia Rechtsschutz
Deurag
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Ein einfaches, blaues Lautsprecher-Icon auf weißem Hintergrund in einer rautenförmigen Anordnung.


 

 

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Symbol mit drei Personen, die an einem Tisch sitzen und miteinander kommunizieren, dargestellt durch Sprechblase über einem der Figuren.  

Illustration einer stilisierten Gedankenblase mit einem Blitzsymbol, eingebettet in einem rautenförmigen Hintergrund.

 

Eine stilisierte Zeichnung eines Gebäudes mit einem Baum daneben, umgeben von einem geometrischen Rahmen.

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