Arbeitskraftabsicherung

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Für den größten Teil der Bevölkerung ist es wichtig, einer Arbeit nachgehen zu können, um den eigenen Lebensunterhalt dadurch bestreiten zu können. Die eigene Arbeitskraft ist damit ein sehr wertiges Gut, das es abzusichern gilt, will man nicht sozial abrutschen.
Nie waren die Möglichkeiten, sich gegen die finanziellen Folgen des gesundheitsbedingten Arbeitskraftverlusts abzusichern, vielfältiger als heute. 

Viele Wege führen nach Rom und viele Produkte dienen der Absicherung deiner Arbeitskraft.
Lass uns zusammen herausfinden, welcher Weg der ist, der am besten zu dir, deiner Tätigkeit und deiner Situation passt.

 

Berufs­unfähig­keitsversicherungBU für Schüler


Berufs­unfähig­keitsversicherung

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Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufs­unfähig­keit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.

Ein blauer Fahrradhelm liegt auf dem Boden neben einem Fahrrad, das umgestürzt ist, auf einer Straße. Im Hintergrund ist ein graues Auto sichtbar.

Schadenbeispiele

Freizeitunfall

Der Schichtleiter einer Fabrik, Herbert H., stürzt in seiner Freizeit mit dem Fahrrad und verletzt sich dabei so schwer, dass er künftig seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Eine private Vorsorge hielt er nicht für nötig. Jetzt sitzt Herr H. bei seinem bisherigen Arbeitgeber am Empfang und begrüßt die Kolleginnen und Kollegen deren Vorgesetzter er vor seinem Unfall war.

Stress durch Arbeit

Als Abteilungsleiterin der Buchhaltung stand Frau B. oft unter starkem Termindruck. Der Stress löste bei ihr eine schwere Depression aus. Schon seit mehreren Monaten kann Frau B. nicht mehr arbeiten und auch in Zukunft wird sie ihren Beruf wohl nicht mehr ausüben können. Glücklicherweise erhält sie aus ihrer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung eine monatliche Rente. Damit kann sie ihren gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten und hat noch genug Mittel zur Verfügung, um die Behandlungskosten zu begleichen, die ihre gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nicht vollständig übernommen hat.

Der größte Vermögenswert wird zu oft vernachlässigt

Ein 35-jähriger Mann, mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 € und 13 Monatsgehältern, verdient bei einer Gehaltssteigerung von 2 % p. a. in den nächsten 30 Jahren seines Arbeitslebens über 1,3 Mio. € ! Kreisdiagramm, das den Wert der Arbeitskraft (1.300.000 €) und den Wert des Sachvermögens (120.000 €) vergleicht. Ein großer orangefarbener Teil stellt den Wert der Arbeitskraft dar, während ein kleiner blauer Teil den Wert des Sachvermögens zeigt.


Wissenswertes

Für wen ist die Versicherung?

Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen 280.000 weitere Fälle hinzu.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufs­unfähig­keit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufs­unfähig­keitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß.
Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der
Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38 % des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder
Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen.
Auch für Menschen deren Geburts­datum vor dem 2. Januar 1961 liegt, hat sich der gesetzliche Versicherungsschutz verschlechtert. Die Leistungen wurden stark reduziert. Deswegen ist auch hier eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung sehr zu empfehlen, um die finanziellen Lücken weitgehend zu schließen.

Was ist versichert? 

Eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50 % berufsunfähig
ist, d. h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.

Wann liegt eine Berufs­unfähig­keit vor?

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufs­unfähig­keit: „Berufs­unfähig­keit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und
Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer und den gewünschten Zusatzversicherungen (z. B. Risiko­lebens­ver­si­che­rung oder Pflegezusatzversicherung).

Welche Ereignisse sind u.a. nicht mitversichert?

• Liegt die Berufs­unfähig­keit unter 50 %, wird normalerweise keine Leistung ausbezahlt.
• Bestimmte Berufe sind bei vielen Anbietern nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen versicherbar, wie z. B. Piloten oder Sprengmeister.
• Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
• Bei Vorsatz wird nicht geleistet z. B. ein Chirurg trennt sich absichtlich einen Finger ab, um seine Berufs­unfähig­keitsrente zu erhalten.
• Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d. h. der Monatsbeitrag erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz.

Teilweise ist aufgrund von Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz mehr möglich.

Ein Vater liegt mit zwei Kindern unter einer weißen Decke und lächelt. Sie wirken glücklich und entspannt.

 


Berufs­unfähig­keitsversicherung für Schüler

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Eine Schüler-Berufs­unfähig­keitsversicherung sichert den Arbeitsrespektive bei Kindern eben den Schulalltag und die damit verbundenen Tätigkeiten ab. Kann ein Kind den „normalen“ Schulalltag nicht mehr bestreiten, kommt es zum Leistungsfall. Zusätzlich sichert sie bereits schon jetzt das spätere Risiko einer Berufs­unfähig­keit ab, denn auch ein Kind wird nach dem Schulabschluss einer geregelten Arbeit nachgehen.
Vor allem ein oftmals günstigerer Einstiegsbeitrag und eine leichter vonstattengehende Gesundheitsprüfung sind als Vorteile zu nennen. Ergreift ein Kind später beispielsweise einen körperlich belastungsintensiven Beruf, wäre eine spätere Absicherung deutlich preisintensiver.

Ein kleines Kind mit einem Atemgerät, das konzentriert aussieht. Das Kind hält das Gerät mit beiden Händen und trägt eine graue Kleidung. Der Hintergrund ist unscharf.

Schadenbeispiele

Unfall im Privatbereich

Beim wochenendlichen Spielen mit Freunden stürzt Pia von einem Baum und erleidet eine schwere Schädelfraktur. Aufgrund eines erlittenen Hirnschadens ist unklar, ob sie jemals ihren Schulabschluss erlangen wird. Da sich der Unfall in der Freizeit ereignete, greift die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung nicht. Auch Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente hat Pia nicht. Glücklicherweise erhält sie aus ihrer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung
eine monatliche Rente. Damit kann jetzt und im späteren Leben der Lebensstandard aufrechterhalten werden.

Stress in der Schule

Als Abiturient stand Max oft unter starkem Termin- und Leistungsdruck.
Der Stress löste bei ihm eine schwere Depression aus. Schon seit mehreren Monaten kann Max nicht mehr zur Schule gehen. Auch in Zukunft ist noch unklar, ob er jemals seinen Schulabschluss erlangen wird. Glücklicherweise erhält er aus seiner privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung eine monatliche Rente. Damit kann jetzt und im späteren Leben der Lebensstandard
aufrechterhalten werden. Zudem bleiben genug Mittel zur Verfügung, um die Behandlungskosten zu begleichen, die seine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nicht vollständig übernommen hat.


Eine stilisierte Glühbirne mit einem Pfeil, der nach oben zeigt.


 

 

Beispiele einer Berufs­unfähig­keit in jungen Jahren

In den folgenden Beispielen wird von 1.000 € BU-Rente bis zum Alter von 67 Jahren ausgegangen.

Sofern du als Elternteil für deinen 17-jährigen Schüler eine BU abschließt, zahlst du in etwa folgende mtl. Beiträge:
• Schüler/in im Gymnasium: 45,00 €
• Schüler/in in der Realschule: 55,00 €
Kümmert sich dein Kind hingegen erst später selbst um eine BU (beispielsweise als 24-jähriger Berufstätiger), verändern sich die mtl. Beiträge z. B. wie folgt:
• Elektroniker/in: 70,00 €
• Kaufmann/-frau im Einzelhandel: 70,00 €
• Erzieher/in: 80,00 €
• KFZ-Mechatroniker/in: 85,00 €
• Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungsund Klimatechnik: 105,00 €

Je früher eine BU abgeschlossen wird, desto geringer die monatliche Belastung!

Einfache Gesundheitsprüfung
In jungen Jahren geht die Gesundheitsprüfung noch meist leicht von der Hand, da Kinder eher selten ernsthafte Gesundheitsprobleme haben.
Schließt ein Kind aber erst später eine Berufs­unfähig­keitsversicherung ab, kann es zu Hürden kommen. Leistungsausschlüsse oder erhöhte Beiträge können die Folge sein, im schlimmsten Fall sogar eine Ablehnung.


Wissenswertes

Für wen ist die Berufs­unfähig­keitsversicherung für Schüler?

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) ist für alle Schüler empfehlenswert.
Gerade Schülerinnen und Schüler haben in der Regel keinen gesetzlichen Schutz. Sie können aber leider ebenso krank werden oder einen Unfall erleiden. Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung leistet nur, wenn ein Kind im Kindergarten, in der Krippe, im Hort, in der
Kindertagesstätte, in der Schule, in der Hochschule oder auf dem Hin- und Rückweg verunfallt. Tatsächlich ereignen sich die meisten Unfälle von Kindern jedoch in der Freizeit beziehungsweise bei privaten
Tätigkeiten oder zu Hause. Auch Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente haben Kinder nicht, denn die gesetzliche Rentenversicherung leistet erst dann, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträgen eingezahlt worden sind.

Was ist durch eine Berufs­unfähig­keitsversicherung für Schüler abgedeckt? 

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung sichert den Beruf ab – so lautet zumindest die landläufige Meinung. Was soll also ein Schulkind damit? Schließlich übt es doch gar keinen Beruf aus. Vielmehr aber sichert eine Berufs­unfähig­keitsversicherung die regelmäßig ausgeführten Tätigkeiten des Arbeits- und Schulalltags ab. Eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50 % berufsunfähig ist, er also seiner aktuell ausgeübten Tätigkeit nicht mehr voll nachgehen kann.

Wann liegt eine Berufs­unfähig­keit bei Kindern vor?

Das Tätigkeitsbild des Kindes: Es sitzt viel, es schreibt viel und muss nach dem Unterricht nachmittags nach Hause, um dort seine Hausaufgaben zu erledigen.
Genauso wie bei der Betrachtung eines ausgeübten Berufs wird bei der Prüfung der Berufs­unfähig­keit von Schülern betrachtet, ob das Kind dem bisherigen Schulalltag – so, wie er vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgestaltet war – noch nachgehen kann. In die Betrachtung fließen sowohl der Schulweg, der eigentliche Unterricht, die Hausaufgaben als auch die Fähigkeit, Tests zu absolvieren, mit ein.
Kann dieser Alltag nicht mehr aufrechterhalten werden – sprich: Kann das Kind die Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen nur noch maximal zur Hälfte ausüben –, so ist es im Sinne der Bedingungen berufsunfähig.
Tipp: Bei der Wahl des richtigen Versicherers sollte immer darauf geachtet werden, dass die Berufs­unfähig­keit von Schülern bedingungsgemäß geregelt ist.
Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufs­unfähig­keit: „Berufs­unfähig­keit
liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens 50  ausüben kann und auch keine anderen Tätigkeiten ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Welche Vorteile bietet die Berufs­unfähig­keitsversicherung für Schüler ?

• Das Kind erhält eine Rentenzahlung bei Berufs­unfähig­keit.
• Die Berufs­unfähig­keit bleibt zu den identischen Bedingungen für den späteren Beruf unantastbar.
• Die Versicherungs- und Leistungsdauer ist bis ins hohe Alter möglich.
• Im Leistungsfall wird der Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt.
• Das versicherte Kind kann den Vertrag ab dem 18. Lebensjahr übernehmen.

In welchen Fällen besteht u.a. kein Versicherungsschutz durch die Berufs­unfähig­keitsversicherung für Schüler?

• Liegt die Berufs­unfähig­keit unter 50 %, wird normalerweise keine Leistung ausbezahlt.
• Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
• Bei Vorsatz wird nicht geleistet.
• Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits

Warum der Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung für Schüler so wichtig ist 

 Sichere dein Kind so früh wie möglich gegen eine Berufs­unfähig­keit und ihre Folgen ab. Im Leben kann es immer zu Schicksalsschlägen kommen. Ist die finanzielle Situation abgesichert, so ist einem zumindest diese Sorge genommen.

Ein Mädchen mit einer Blume schnäuzt sich in der Natur, umgeben von bunten Blumen. Dieses Bild ist mit einem Link versehen. Für weitere Fakten und Details zum Thema BU für Schüler hier klicken!

 


Grafik einer stilisierten Gedankenblase in einer Glühbirne, die Ideen symbolisiert.


 

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

 

Es empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.
Falls du nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall wirst und auf fremde Hilfe angewiesen bist, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z. B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn deine Rücklagen nicht ausreichen, müssen deine Kinder unter Umständen „einspringen“.

Ergänzend zur Berufs­unfähig­keitsversicherung sollte auch an eine private Rentenversicherung gedacht werden. Denn die Berufs­unfähig­keitsrente endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Beträge für die zusätzliche Alterssicherung sollten bei der abzusichernden Berufs­unfähig­keitsrente berücksichtigt werden, damit dem nahtlosen Übergang zwischen Berufs­unfähig­keitsrente zur Privatrente nichts im Wege steht. Im Regelfall besteht die Möglichkeit, bei einer privaten Rentenversicherung auch die Beitragsübernahme im Falle der Berufs­unfähig­keit mit zu vereinbaren. Im Falle einer versicherten Berufs­unfähig­keit würde dein Rentenversicherer die Beitragszahlung dann so lange für dich übernehmen, bis sich deine gesundheitliche Situation verbessert oder der Vertrag ausläuft.

Da es selbst mit den besten Bedingungswerken am Markt im Einzelfall zwischen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und Versicherungskunden zu unterschiedlichen Meinungen bei Beantragung der Leistung kommen kann, ob eine versicherte Berufs­unfähig­keit vorliegt oder nicht, solltest du dich auch für diesen seltenen Fall wappnen. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung
stärkt dir den Rücken, wenn du dich gezwungen siehst, die versicherten Leistungen auf dem Rechtsweg erstreiten zu müssen. Alle Kosten für deinen Rechtsanwalt, das Gericht, nötige Gutachten usw., werden von dieser sinnvollen Sparte übernommen.

 


Zusammenfassung


Berufs­unfähig­keitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist. Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen...mehr ]


Stilisierte, bunte Grafik eines Kolibris in geometrischem Design. Dieses Bild ist mit einem Link versehen. Mit einem Klick auf dieses Zeichen kannst du deinen persönlichen Beratungsraum öffnen.   Porträt eines lächelnden Mannes in einem Anzug, der auf einem Sessel sitzt, vor einem verschwommenen Hintergrund. dies ist ein Bild von Frank Walloschek - Versicherungsfachmann der Merkur+Lambio ProNova GmbH   Farbenfrohes, abstraktes Design eines Telefonanrufs mit einem lächelnden Gesicht im Sprechblasenstil. Dieses Bild ist mit einem Link versehen. Mit einem Klick auf dieses Zeichen kannst du deinen persönlichen Wunschtermin vereinbaren.
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Symbol mit drei Personen, die an einem Tisch sitzen und miteinander kommunizieren, dargestellt durch Sprechblase über einem der Figuren.  

Illustration einer stilisierten Gedankenblase mit einem Blitzsymbol, eingebettet in einem rautenförmigen Hintergrund.

 

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