Haft | Recht | Unfall

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Die existenzielle Absicherung ist der Schutz vor finanziellen oder existenzbedrohenden Risiken. Ohne entsprechende Vorsorge führt das zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität oder sogar zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz. Diese Versicherungen sorgen dafür, dass unerwartete Risiken und Schäden nicht die finanzielle Grundlage des Lebens gefährden. Sie sind der Grundstein für ein sorgenfreies Leben.

Haft­pflichtversicherungRechts­schutz­ver­si­che­rungUnfall­ver­si­che­rung
BesitzerhaftpflichtversicherungBootsversicherung


Haft­pflichtversicherung

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Die private Haft­pflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Per­sonen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf dich zukommen!

Umgekipptes Glas mit roten Flüssigkeit auf einem hellen Untergrund, mit Spritzern von Flüssigkeit.

Schadenbeispiele

Rotwein

Während eines Abendessens bei Freunden entglitt dem Gast ein volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Mit Hilfe einer speziellen Reinigung konnten die Flecken entfernt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt.

Zigarette

Während eines Waldspaziergangs warf ein Mann eine brennende Zigarette einfach weg. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, der umfangreiche Löscharbeiten der
örtlichen Feuerwehren erforderte. Zusätzlich wurde der Mann zur Kostenüber nahme für die Wiederaufforstung des Waldes verpflichtet. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 47.000 € geschätzt.

Vorbei

Beim Fußballspielen im Garten mit seinen Kindern schoss der Familienvater in Richtung Tor - jedoch leider knapp daneben. Der Fußball durchschlug die Scheibe eines Gewächshauses des
Nachbarn.
Die Schaden höhe wurde auf 400 € geschätzt.

Anerkennung

Während eines Spaziergangs schlug ein langjähriger Bekannter seinem Freund anerkennend auf die Schulter. Dieser war jedoch darauf nicht vorbereitet, kam aus dem Gleichgewicht und fiel mehrere Stufen einer Treppe hinunter, an der die beiden vorbei gingen. Dabei zog der Freund sich eine Fraktur des Schulterblattes zu und machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Die Krankenkasse nahm den Schadenver ursacher zusätzlich für die Behandlungskosten in Regress. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 19.000 € geschätzt.

Zu schnell

Ein Inlineskater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen Runden um den See. In Gedanken versunken, bemerkte er eine Joggerin, die den Weg kreuzte, zu spät. Beim Zusammenstoß hat sich die Joggerin das Handgelenk gebrochen und das Knie stark geprellt. Sie machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf ca. 15.000 € geschätzt.


Wissenswertes

Für wen ist die Haft­pflichtersicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig.

Was ist durch die Haft­pflichtersicherung abgedeckt? 

Grundsätzlich alle Sach-, Per­sonen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mit versicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.

Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haft­pflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haft­pflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für:
• Versicherungsnehmer
• Ehegatte
• Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
• Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter.
• Im Haushalt beschäftigte Per­sonen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Oftmals erstreckt sich der versicherte Per­sonenkreis auch auf:
• Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft
• Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft
• Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Per­sonen, wie z. B. Au-pairs

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht über die Haft­pflichtersicherung versichert

• Vorsatz
• Geldstrafen und Bußgelder

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in deinem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
• Schäden durch deliktunfähige Per­sonen
• Gefälligkeitsschäden
• Mietsachschäden an beweglichen Sachen
• Haft­pflichtansprüche mitversicherter Per­sonen untereinander
• Neuwertentschädigung
• Fotovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung
• Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
• Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
• Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten

Haft­pflichtersicherung: Sonderfall Glasbruch

Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die du an den gemieteten Räumen verursachst, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Bist du am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass du als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf.
Möchtest du dich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch schützen, ist als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags sehr zu empfehlen.

Eine Familie, bestehend aus einem Kind, einem Erwachsenen und einem älteren Mann, spielt Fußball auf einer grünen Wiese in einem sonnigen Garten.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

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Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt nötig wird.
Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung triffst du Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf
sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann? 

Eine Hand hält einen blauen Umschlag mit dem Wort 'Kündigung' darauf.

Schadenbeispiele

Arbeits-Rechtsschutz

Herr Schmitt wurde von seinem Arbeitgeber plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gekündigt. Herr Schmitt war mit dieser ungerechtfertigten Kündigung nicht einverstanden und schaltete einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab. 

Wohnungs-Rechtsschutz

Frau Poczesniok zog aus ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, Ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Poczesniok eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren, möchte sie ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage.

Verkehrs-Rechtsschutz

Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich ein Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die Kfz-Haft­pflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden und den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für die Verletzungen für angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

Sozial-Rechstsschutz

Frau Kessler beantragte zum 67sten Rente. Die Höhe der Rente kommt ihr zu niedrig vor, weshalb sie ihre Unterlagen von einer Beratungsstelle überprüfen lässt. Dabei stellt sich heraus, dass die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder nicht berücksichtigt wurden. Sie legt Einspruch gegen den Rentenbescheid ein, was jedoch nicht zu einer Korrektur der Rentenhöhe führt. Letztlich holt sie eine Deckungszusage ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung ein und übergibt die Sache zur Vertretung vor Gericht einem Anwalt. 

Steuer-Rechtsschutz

Frau Raiers Weg zur Arbeit beträgt normalerweise 15 km einfach. Aufgrund ausgedehnter Straßenarbeiten muss sie einen täglichen Umweg von 12 km zur Arbeit in Kauf nehmen. Bis
ihr üblicher Arbeitsweg wieder frei ist, kommen so fast 2.500 km Umweg zusammen. Im Zuge der Steuererklärung erkennt der zuständige Sachbearbeiter nur die übliche Strecke an. Trotz
Widerspruch und Erklärungsversuch lenkt das Finanzamt nicht ein. Frau Raiers Rechtsschutzversicherer erklärt sich bereit, die nötigen Kosten einer Gerichtsverhandlung zu übernehmen. Frau Raier übergibt die Sache danach ihrem Anwalt.


Wissenswertes

Für wen ist die Rechts­schutz­ver­si­che­rung?

Für alle Per­sonen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.

Was ist mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung versichert? 

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.

Wo gilt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung ?

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungs­summen für Europa und Übersee.

Wie lässt sich die Versicherungssumme der Rechts­schutz­ver­si­che­rung ermitteln?

Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, die vereinbart werden können.

Wer ist über die Rechts­schutz­ver­si­che­rung versichert?

Je nach Vereinbarung sind folgende Per­sonen versichert:
• Versicherungsnehmer
• Ehe- und Lebenspartner
• Kinder - sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. 
• Volljährige, unverheiratete Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr. 

Welche Leistungen sind u.a. mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung versicherbar?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden:
• Privat- und Berufs-Rechtsschutz
• Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen
und Grundstücken
• Verkehrs-Rechtsschutz
• Fahrer-Rechtsschutz
• Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-RS, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche), Mediations-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche und Umfänge).

Welche Leistungen sind u.a. nicht mit der Rechts­schutz­ver­si­che­rung versicherbar?

• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Per­sonen untereinander
• Vorsätzlich begangene Straftaten

Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere RS-Bausteine gesondert versichert werden. 

Welche Zahlungen werden im Schadenfall von der Rechts­schutz­ver­si­che­rung geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
• Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat 

Was ist sonst noch bei einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu beachten?

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So kannst du im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Eine Darstellung der Justitia mit Waage im Vordergrund und einer Juristin, die am Schreibtisch sitzt und arbeitet.

Unfall­ver­si­che­rung

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Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70 % in der Freizeit und 30 % im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

Ein Mann repariert das Dach eines Hauses mit einem grünen Eimer und Werkzeug.

Schadenbeispiele

Sturz von einer Leiter

Herr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Seine private Unfall­ver­si­che­rung übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha. Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch der nötige Umbau des Hauses gesichert. Er fällt zwar künftig als „Versorger“ aus, aber seine Unfallrente verhindert größere finanzielle Einschnitte.

Fahrradunfall

Ein Kind bekam zum 5. Geburtstag ein Fahrrad geschenkt. Um das Rad auszuprobieren, fuhr es eine abschüssige Straße hinunter. Dabei verlor es die Kontrolle und prallte gegen ein parkendes Fahrzeug. Das Kind wurde über die Windschutzscheibe geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog es sich tiefe Schürfwunden im Gesicht zu. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung war das Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war, erhielt die Familie von der Krankenkasse keine Unterstützung.
Die private Unfall­ver­si­che­rung übernahm die Kosten für die kosmetische Operation.

Verschüttet

Frau K. verbrachte in den Wintermonaten nahezu jedes freie Wochenende auf der Skipiste. Sie war leidenschaftliche Skifahrerin.
Keine Abfahrt war ihr zu anspruchsvoll. Plötzlich störte ein lautes Grollen die Ruhe der Berge – eine Lawine. Sie konnte sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen und wurde von den Schneemassen verschüttet. Als die Suchtrupps die verunglückte Skifahrerin fanden, kam leider jede Hilfe zu spät. Durch die private Unfall­ver­si­che­rung waren zumindest die Kosten für die Beerdigung abgedeckt.

Autounfall

Herr S. verlor bei einem schweren Autounfall beide Beine. Bereits die nicht voll übernommenen Kosten der Reha belasteten den Geldbeutel der Familie. Da er künftig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind Umbaumaßnahmen in und am Haus der Familie dringend erforderlich. Für die Anbringung einer Rollstuhlrampe, die Verbreiterung von Türzargen und die Installation eines Treppenlifts werden 40.000,-- Euro veranschlagt. Für die Anschaffung eines Pkw, der einen auf seine Behinderung abgestimmten Umbau genoss, müssen nochmals 35.000,-- Euro eingeplant werden. Da die Familie keine Unfall­ver­si­che­rung abgeschlossen hatte, sind die Ersparnisse schnell aufgebraucht. Glücklicherweise kann er seinen Beruf als Programmierer auch im Rollstuhl weiterhin ausüben.


Wissenswertes

Für wen ist die Unfall­ver­si­che­rung?

Die Unfall­ver­si­che­rung ist für jede natürliche Person empfehlenswert.

Was ist durch die Unfall­ver­si­che­rung versichert? 

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Unfall­ver­si­che­rung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.

Welche Leistungen übernimmt die Unfall­ver­si­che­rung?

Invaliditätsleistung
Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität (Schwe­re der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell auf diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).

Todesfalleistung
Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich wie bei einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung). Damit lassen sich beispielsweise die Kosten für die Beerdigung abdecken.

Verschiedene Tagegelder:
Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt:
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld – für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die Anzahl von Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte (i. d. Reg. gibt es eine gesonderte Obergrenze an max. Tagen, die hier Berücksichtigung finden).
Unfall-Krankentagegeld
Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.
Unfallrente
Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.
Übergangsleistung
Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung.

Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.

Wie verhält es sich im Schadensfall mit der Progression und der Höhe der Entschädigungszahlung bei der Unfall­ver­si­che­rung?

Zum Ende dieser Broschüre möchten wir gerne noch gesondert auf einen Punkt eingehen, der bei Kunden immer wieder Erklärungsbedarf verursacht: Die Auswirkung der Progression auf die Höhe der Leistung, die man bei dauerhafter Invalidität aus dem Unfall­ver­si­che­rungsvertrag erhält.

Die Höhe der Leistung ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig:
• von der Höhe der vereinbarten Grundsumme
• der Höhe des Invaliditätsgrads
• der vereinbarten Progression.

Den Grad der körperlichen Invalidität regelt in den meisten Fällen die Gliedertaxe, die dem gewählten Tarif hinterlegt ist. Hier ist fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt einwerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen.

Bei jeder Progression greift ab einer bestimmten Invaliditätsstufe das Mehrleistungsprinzip. Die Versicherungssumme wird für die Erstattungsberechnung angehoben. Wie sich nun die Progression konkret auf die auszuzahlende Invaliditätsleistung auswirkt, zeigen die folgenden Beispiele wohl am besten. Wir gehen jeweils von einer vereinbarten Grundsumme von 100.000 Euro und dem vollständigen Verlust der Sehkraft eines Auges aus (50 % Invalidität lt. Gliedertaxe):

Keine Progression: Der Prozentsatz gem. Gliedertaxe wird ausgezahlt – Auszahlung: 50.000 Euro 300 %ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der dreifachen Grundsumme – Auszahlung: 100.000 Euro 500 %ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der fünffachen Grundsumme – Auszahlung: 150.000 Euro

Je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto höher auch die Leistung aus dem Vertrag. Bei hohem Invaliditätsgrad benötigen Sie besonders viel Geld, um Ihr Umfeld darauf abstimmen zu können. Die Progression hilft. Die Progressionsverläufe sind hier nur beispielhaft und können je nach Bedingungswerk abweichen.

Ein Rettungshubschrauber und ein Rettungsschwimmer, der an einem Seil abgeseilt wird, vor einem blauen Himmel mit einigen Wolken.

 


Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

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Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen – „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).
Was bedeutet das? Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen deines Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haftest du, egal ob dich eine Schuld trifft oder nicht. Es sei denn, du hast zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und kannst dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

Eine Person, die auf einer schneebedeckten Treppe gefallen ist, zeigt einen Gesichtsausdruck der Überraschung und des Schrecks.

Schadenbeispiele

Klassiker

Im Winter vergaß der Vermieter seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nachzukommen. In der Folge stürzte eine Passantin auf dem nicht geräumten Weg und brach sich das Bein. Sie machte Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleidung und Verdienstausfall geltend.
Die Schadenhöhe wurde auf 9.500 € geschätzt.

Erkennbar

Mieter und Nachbarn hatten den Vermieter bereits mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen. Die ca. 10 m große Buche hatte in den letzten Jahren merklich Blätter verloren und oft lagen kleinere morsche Äste auf dem Rasen. Nach einem Besuch vor Ort, bei dem der Baum von einem befreundeten Hobbygärtner in Augenschein genommen wird, beschließt der Vermieter, dass die nächste Zeit noch kein Handlungsbedarf
besteht. In einer stürmischen Nacht brach der Baum im unteren Viertel und fiel auf das Gebäude des Nachbarn. Der Nachbar machte darauf hin Schadensersatzansprüche für die Reparatur der Wohnzimmerscheibe, Malerarbeiten und Reparatur der beschädigten Dachrinne geltend.
Die Schadenhöhe wurde auf ca. 3.400 € geschätzt.

 3. Stock

Ein Besucher des Mieters im 3. Stockwerk hielt sich beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser brach jedoch unvermittelt, sodass der Besucher rückwärts die Treppe hinunter fiel. Er zog sich starke Prellungen am Rücken sowie eine Platzwunde am Hinterkopf zu. Diese musste im Krankenhaus genäht werden.
Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten wurden vom Geschädigten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht.
Die Schadenhöhe wurde auf 4.300 € geschätzt.

Parkplatz

Vom Dach eines Mehrfamilienhauses hatten sich zwei Dachziegel gelöst. Diese beschädigten die Motorhaube sowie das Dach eines Pkw. Der Eigentümer des Pkw forderte vom Eigentümer des Hauses Schadensersatz.
Die Schadenhöhe wurde auf 2.700 € geschätzt.

Loch im Rasen

Herr B. möchte sein unbebautes Grundstück verkaufen. Ein potentielle Käufer schaut sich das Grundstück genauer an. Bei seiner Erkundungstour tritt er in ein Erdloch, dass durch leicht erhöhtes Gras nicht erkennbar war, knickt weg und bricht sich den Fuß. Er fordert nun Schadensersatz in Höhe von 3.500 € von Herrn B. 

 


Wissenswertes

Für wen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Sinnvoll für alle:
• Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern
• Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
• Eigentümergemeinschaften
• Eigentümer eines unbebauten Grundstückes

Was ist durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert?

Es sind alle Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, versichert.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert?

• Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen und aufbewahrten fremden Sachen
• Schäden mitversicherter Per­sonen untereinander
• Schadenersatzansprüche aus Umweltschäden (Ökoschutz)
• Schwammbildung
• Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer
• Ansprüche aus Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, Sondereigentum und Teileigentum

Wo gilt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Sie gilt für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Gebäude oder Grundstück.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung geleistet?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht.
Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haft­pflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Ein gelbes Mehrfamilienhaus mit mehreren Fenstern und einem Eingang, umgeben von Bäumen und einer grünen Hecke.

Eine Gruppe von cartoonhaften Bauarbeitern in blauen Overalls und gelben Helmen, die vor einem Baustellenschild und einem Baugerät stehen. Sie sind umgeben von Verkehrscones und zeigen verschiedene Aktionen, während sie fröhlich miteinander interagieren.

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Grafik einer stilisierten Gedankenblase in einer Glühbirne, die Ideen symbolisiert.


 

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Es empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.
Falls du nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall wirst und auf fremde Hilfe angewiesen bist, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z. B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn deine Rücklagen nicht ausreichen, müssen deine Kinder unter Umständen „einspringen“.

Ergänzend zur Berufs­unfähig­keitsversicherung sollte auch an eine private Rentenversicherung gedacht werden. Denn die Berufs­unfähig­keitsrente endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Beträge für die zusätzliche Alterssicherung sollten bei der abzusichernden Berufs­unfähig­keitsrente berücksichtigt werden, damit dem nahtlosen Übergang zwischen Berufs­unfähig­keitsrente zur Privatrente nichts im Wege steht. Im Regelfall besteht die Möglichkeit, bei einer privaten Rentenversicherung auch die Beitragsübernahme im Falle der Berufs­unfähig­keit mit zu vereinbaren. Im Falle einer versicherten Berufs­unfähig­keit würde dein Rentenversicherer die Beitragszahlung dann so lange für dich übernehmen, bis sich deine gesundheitliche Situation verbessert oder der Vertrag ausläuft.

 


Zusammenfassung


Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Wer anderen Schaden zufügt: Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Per­sonen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haft­pflichtversich...mehr ]


Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Rechtsschutzversicherung

Recht haben ist eine Sache: Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen. Es gibt aber auch einige Ausnahmen, in welchen die Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherun...mehr ]


Private Unfall­ver­si­che­rung

Private Unfallversicherung

Weil der Gesetzgeber kaum leistet: Im Zusammenhang mit Unfallschutz hält sich der Irrglaube, dass die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung ausreichend leistet, falls etwas passiert. Doch das ist nicht der Fall. Zum einen leistet die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung (GUV) nur bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte bei ihrer Arbeit und auf direk...mehr ]


Haus- und Grund-Haft­pflicht

Haus- und Grund-Haftpflicht

Für Hausbesitzer und Grundstückseigentümer ein Muss: die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht; schließlich schützt Sie vor Millionenschäden, die schnell aus Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn entstehen. So sichert eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowohl Per­sonenschäden, als auch Sach- und Vermögensschäden ab, die Folge von vernachlässigter Verkehrssicherungspflicht sind. Das kann ein Unfall auf...mehr ]


Bootsversicherungen

Bootsversicherungen

Missglückte Manöver, Kollisionen, Brand und Diebstahl sind nur einige Gefahren, denen Bootsbesitzer ausgesetzt sind. Dementsprechend weit gefächert ist das Angebotsspektrum für Versicherungen, die sie für ihr Boot abschließen können. Den Besitzer einer Yacht oder eines Bootes schützt die Haft­pflichtversicherung vor Schadensersatzforderungen Dritter: zum Beispiel nach einer Kollision. Ist man jedo...mehr ]


Stilisierte, bunte Grafik eines Kolibris in geometrischem Design. Dieses Bild ist mit einem Link versehen. Mit einem Klick auf dieses Zeichen kannst du deinen persönlichen Beratungsraum öffnen.   Porträt eines lächelnden Mannes in einem Anzug, der auf einem Sessel sitzt, vor einem verschwommenen Hintergrund. dies ist ein Bild von Frank Walloschek - Versicherungsfachmann der Merkur+Lambio ProNova GmbH   Farbenfrohes, abstraktes Design eines Telefonanrufs mit einem lächelnden Gesicht im Sprechblasenstil. Dieses Bild ist mit einem Link versehen. Mit einem Klick auf dieses Zeichen kannst du deinen persönlichen Wunschtermin vereinbaren.
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Stuttgarter
AXA
NRV
NRV Jurcall
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HEK Hanseatische Krankenkasse
KRAVAG
VHV
KS / Auxilia Rechtsschutz
Deurag
HanseMerkur
BVK
gutberaten

Ein einfaches, blaues Lautsprecher-Icon auf weißem Hintergrund in einer rautenförmigen Anordnung.


 

 

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Illustration einer stilisierten Gedankenblase mit einem Blitzsymbol, eingebettet in einem rautenförmigen Hintergrund.

 

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