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Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf dich zukommen!
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Schadenbeispiele RotweinWährend eines Abendessens bei Freunden entglitt dem Gast ein volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Mit Hilfe einer speziellen Reinigung konnten die Flecken entfernt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt. ZigaretteWährend eines Waldspaziergangs warf ein Mann eine brennende Zigarette einfach weg. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, der umfangreiche Löscharbeiten der VorbeiBeim Fußballspielen im Garten mit seinen Kindern schoss der Familienvater in Richtung Tor - jedoch leider knapp daneben. Der Fußball durchschlug die Scheibe eines Gewächshauses des AnerkennungWährend eines Spaziergangs schlug ein langjähriger Bekannter seinem Freund anerkennend auf die Schulter. Dieser war jedoch darauf nicht vorbereitet, kam aus dem Gleichgewicht und fiel mehrere Stufen einer Treppe hinunter, an der die beiden vorbei gingen. Dabei zog der Freund sich eine Fraktur des Schulterblattes zu und machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Die Krankenkasse nahm den Schadenver ursacher zusätzlich für die Behandlungskosten in Regress. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 19.000 € geschätzt. Zu schnellEin Inlineskater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen Runden um den See. In Gedanken versunken, bemerkte er eine Joggerin, die den Weg kreuzte, zu spät. Beim Zusammenstoß hat sich die Joggerin das Handgelenk gebrochen und das Knie stark geprellt. Sie machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf ca. 15.000 € geschätzt. |
Wissenswertes Für wen ist die Haftpflichtersicherung?Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig. Was ist durch die Haftpflichtersicherung abgedeckt?Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mit versicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für: Oftmals erstreckt sich der versicherte Personenkreis auch auf: Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht über die Haftpflichtersicherung versichert• Vorsatz Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in deinem individuellen Angebot eingeschlossen sind: Haftpflichtersicherung: Sonderfall GlasbruchAls Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die du an den gemieteten Räumen verursachst, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Bist du am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass du als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf. |
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Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt nötig wird.
Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung triffst du Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf
sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?
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Schadenbeispiele Arbeits-RechtsschutzHerr Schmitt wurde von seinem Arbeitgeber plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gekündigt. Herr Schmitt war mit dieser ungerechtfertigten Kündigung nicht einverstanden und schaltete einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab. Wohnungs-RechtsschutzFrau Poczesniok zog aus ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, Ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Poczesniok eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren, möchte sie ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage. Verkehrs-RechtsschutzBeim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich ein Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden und den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für die Verletzungen für angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer. Sozial-RechstsschutzFrau Kessler beantragte zum 67sten Rente. Die Höhe der Rente kommt ihr zu niedrig vor, weshalb sie ihre Unterlagen von einer Beratungsstelle überprüfen lässt. Dabei stellt sich heraus, dass die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder nicht berücksichtigt wurden. Sie legt Einspruch gegen den Rentenbescheid ein, was jedoch nicht zu einer Korrektur der Rentenhöhe führt. Letztlich holt sie eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung ein und übergibt die Sache zur Vertretung vor Gericht einem Anwalt. Steuer-RechtsschutzFrau Raiers Weg zur Arbeit beträgt normalerweise 15 km einfach. Aufgrund ausgedehnter Straßenarbeiten muss sie einen täglichen Umweg von 12 km zur Arbeit in Kauf nehmen. Bis |
Wissenswertes Für wen ist die Rechtsschutzversicherung?Für alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten. Was ist mit einer Rechtsschutzversicherung versichert?Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten. Wo gilt die Rechtsschutzversicherung ?Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee. Wie lässt sich die Versicherungssumme der Rechtsschutzversicherung ermitteln?Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, die vereinbart werden können. Wer ist über die Rechtsschutzversicherung versichert?Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert: Welche Leistungen sind u.a. mit einer Rechtsschutzversicherung versicherbar?Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden: Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten: Welche Leistungen sind u.a. nicht mit der Rechtsschutzversicherung versicherbar?• Baurechtsstreitigkeiten Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere RS-Bausteine gesondert versichert werden. Welche Zahlungen werden im Schadenfall von der Rechtsschutzversicherung geleistet?Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung: Was ist sonst noch bei einer Rechtsschutzversicherung zu beachten?Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So kannst du im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen. |
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Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70 % in der Freizeit und 30 % im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.
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Schadenbeispiele Sturz von einer LeiterHerr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Seine private Unfallversicherung übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha. Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch der nötige Umbau des Hauses gesichert. Er fällt zwar künftig als „Versorger“ aus, aber seine Unfallrente verhindert größere finanzielle Einschnitte. FahrradunfallEin Kind bekam zum 5. Geburtstag ein Fahrrad geschenkt. Um das Rad auszuprobieren, fuhr es eine abschüssige Straße hinunter. Dabei verlor es die Kontrolle und prallte gegen ein parkendes Fahrzeug. Das Kind wurde über die Windschutzscheibe geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog es sich tiefe Schürfwunden im Gesicht zu. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung war das Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war, erhielt die Familie von der Krankenkasse keine Unterstützung. VerschüttetFrau K. verbrachte in den Wintermonaten nahezu jedes freie Wochenende auf der Skipiste. Sie war leidenschaftliche Skifahrerin. AutounfallHerr S. verlor bei einem schweren Autounfall beide Beine. Bereits die nicht voll übernommenen Kosten der Reha belasteten den Geldbeutel der Familie. Da er künftig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind Umbaumaßnahmen in und am Haus der Familie dringend erforderlich. Für die Anbringung einer Rollstuhlrampe, die Verbreiterung von Türzargen und die Installation eines Treppenlifts werden 40.000,-- Euro veranschlagt. Für die Anschaffung eines Pkw, der einen auf seine Behinderung abgestimmten Umbau genoss, müssen nochmals 35.000,-- Euro eingeplant werden. Da die Familie keine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, sind die Ersparnisse schnell aufgebraucht. Glücklicherweise kann er seinen Beruf als Programmierer auch im Rollstuhl weiterhin ausüben. |
Wissenswertes Für wen ist die Unfallversicherung?Die Unfallversicherung ist für jede natürliche Person empfehlenswert. Was ist durch die Unfallversicherung versichert?Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Welche Leistungen übernimmt die Unfallversicherung?Invaliditätsleistung Todesfalleistung Verschiedene Tagegelder: Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich. Wie verhält es sich im Schadensfall mit der Progression und der Höhe der Entschädigungszahlung bei der Unfallversicherung?Zum Ende dieser Broschüre möchten wir gerne noch gesondert auf einen Punkt eingehen, der bei Kunden immer wieder Erklärungsbedarf verursacht: Die Auswirkung der Progression auf die Höhe der Leistung, die man bei dauerhafter Invalidität aus dem Unfallversicherungsvertrag erhält. Die Höhe der Leistung ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig: Den Grad der körperlichen Invalidität regelt in den meisten Fällen die Gliedertaxe, die dem gewählten Tarif hinterlegt ist. Hier ist fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt einwerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen. Bei jeder Progression greift ab einer bestimmten Invaliditätsstufe das Mehrleistungsprinzip. Die Versicherungssumme wird für die Erstattungsberechnung angehoben. Wie sich nun die Progression konkret auf die auszuzahlende Invaliditätsleistung auswirkt, zeigen die folgenden Beispiele wohl am besten. Wir gehen jeweils von einer vereinbarten Grundsumme von 100.000 Euro und dem vollständigen Verlust der Sehkraft eines Auges aus (50 % Invalidität lt. Gliedertaxe): Keine Progression: Der Prozentsatz gem. Gliedertaxe wird ausgezahlt – Auszahlung: 50.000 Euro 300 %ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der dreifachen Grundsumme – Auszahlung: 100.000 Euro 500 %ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der fünffachen Grundsumme – Auszahlung: 150.000 Euro Je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto höher auch die Leistung aus dem Vertrag. Bei hohem Invaliditätsgrad benötigen Sie besonders viel Geld, um Ihr Umfeld darauf abstimmen zu können. Die Progression hilft. Die Progressionsverläufe sind hier nur beispielhaft und können je nach Bedingungswerk abweichen. |
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Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen – „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).
Was bedeutet das? Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen deines Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haftest du, egal ob dich eine Schuld trifft oder nicht. Es sei denn, du hast zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und kannst dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.
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Schadenbeispiele KlassikerIm Winter vergaß der Vermieter seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nachzukommen. In der Folge stürzte eine Passantin auf dem nicht geräumten Weg und brach sich das Bein. Sie machte Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleidung und Verdienstausfall geltend. ErkennbarMieter und Nachbarn hatten den Vermieter bereits mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen. Die ca. 10 m große Buche hatte in den letzten Jahren merklich Blätter verloren und oft lagen kleinere morsche Äste auf dem Rasen. Nach einem Besuch vor Ort, bei dem der Baum von einem befreundeten Hobbygärtner in Augenschein genommen wird, beschließt der Vermieter, dass die nächste Zeit noch kein Handlungsbedarf 3. StockEin Besucher des Mieters im 3. Stockwerk hielt sich beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser brach jedoch unvermittelt, sodass der Besucher rückwärts die Treppe hinunter fiel. Er zog sich starke Prellungen am Rücken sowie eine Platzwunde am Hinterkopf zu. Diese musste im Krankenhaus genäht werden. ParkplatzVom Dach eines Mehrfamilienhauses hatten sich zwei Dachziegel gelöst. Diese beschädigten die Motorhaube sowie das Dach eines Pkw. Der Eigentümer des Pkw forderte vom Eigentümer des Hauses Schadensersatz. Loch im RasenHerr B. möchte sein unbebautes Grundstück verkaufen. Ein potentielle Käufer schaut sich das Grundstück genauer an. Bei seiner Erkundungstour tritt er in ein Erdloch, dass durch leicht erhöhtes Gras nicht erkennbar war, knickt weg und bricht sich den Fuß. Er fordert nun Schadensersatz in Höhe von 3.500 € von Herrn B. |
Wissenswertes Für wen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?Sinnvoll für alle: Was ist durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert?Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, versichert. Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert?• Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen und aufbewahrten fremden Sachen Wo gilt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?Sie gilt für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Gebäude oder Grundstück. Welche Zahlungen werden im Schadenfall von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung geleistet?Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. |
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Wer anderen Schaden zufügt: Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haftpflichtversich... [ mehr ]
Recht haben ist eine Sache: Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen. Es gibt aber auch einige Ausnahmen, in welchen die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherun... [ mehr ]
Weil der Gesetzgeber kaum leistet: Im Zusammenhang mit Unfallschutz hält sich der Irrglaube, dass die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend leistet, falls etwas passiert. Doch das ist nicht der Fall. Zum einen leistet die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) nur bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte bei ihrer Arbeit und auf direk... [ mehr ]
Für Hausbesitzer und Grundstückseigentümer ein Muss: die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht; schließlich schützt Sie vor Millionenschäden, die schnell aus Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn entstehen. So sichert eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowohl Personenschäden, als auch Sach- und Vermögensschäden ab, die Folge von vernachlässigter Verkehrssicherungspflicht sind. Das kann ein Unfall auf... [ mehr ]
Missglückte Manöver, Kollisionen, Brand und Diebstahl sind nur einige Gefahren, denen Bootsbesitzer ausgesetzt sind. Dementsprechend weit gefächert ist das Angebotsspektrum für Versicherungen, die sie für ihr Boot abschließen können. Den Besitzer einer Yacht oder eines Bootes schützt die Haftpflichtversicherung vor Schadensersatzforderungen Dritter: zum Beispiel nach einer Kollision. Ist man jedo... [ mehr ]
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