Private Sachversicherung

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Private Sachversicherungen sind Versicherungen, die persönlichen Besitz und Vermögenswerte vor Schäden, Verlusten oder Diebstahl schützen. Diese Versicherungen bieten finanzielle Sicherheit, indem sie die Kosten für Reparaturen, Ersatz oder Entschädigung im Falle von unerwarteten Ereignissen abdecken. 

Haus­rat­ver­si­che­rungElementarschädenGe­bäude­ver­si­che­rungPhoto­voltaik­ver­si­che­rung


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Warum die Haus­rat­ver­si­che­rung der Gebbäudeversicherung folgen sollte...

 

Die Haus­rat­ver­si­che­rung und die Ge­bäude­ver­si­che­rung sind Schlüsselkomponenten für den Versicherungsschutz von Immobilien.
Während die Ge­bäude­ver­si­che­rung Schäden am Gebäude selbst abdeckt, wie z.B. Feuerschäden oder strukturelle Beschädigungen durch Stürme, konzentriert sich die Haus­rat­ver­si­che­rung auf den Inhalt des Hauses, einschließlich persönlicher Gegenstände wie Möbel, Elektronik und Kleidung.

Die Entscheidung, dass Hausrat- und Ge­bäude­ver­si­che­rung Hand in Hand gehen, ist aus folgenden Gründen sinnvoll:

  1. 1. ermöglicht sie eine nahtlose Abwicklung von Schäden, die sowohl das Gebäude als auch den Inhalt betreffen, da beide Versicherungen von derselben Versicherungsgesellschaft geregelt werden. Dies minimiert potenzielle Unklarheiten und beschleunigt den Schadensprozess.
  2. 2. kann das Bündeln von Gebäude- und Haus­rat­ver­si­che­rung bei einem Anbieter zu Kosteneinsparungen führen, die durch Rabatte oder Sonderkonditionen für Kunden entstehen.
  3. 3. gewährleistet das Folgen der Haus­rat­ver­si­che­rung der Ge­bäude­ver­si­che­rung eine umfassende Absicherung für das gesamte Eigentum. Dies gibt dir ein Gefühl der Sicherheit, da unvorhergesehene Ereignisse finanziell geschützt sind.

Insgesamt ist die Kombination von Hausrat- und Ge­bäude­ver­si­che­rung, bei der die Haus­rat­ver­si­che­rung der Ge­bäude­ver­si­che­rung folgt,
eine vernünftige und effektive Strategie, um den Versicherungsschutz von "Hab und Gut" zu optimieren und das finanzielle Risiko von Immobilienschäden zu minimieren.

weitere Informationen


Haus­rat­ver­si­che­rung

Elementarabdeckung | unbekannte Gefahren

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Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt bereits die regulären Gefahren (Schadensursachen) Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Auch einige Nebenereignisse wie Überspannung durch Blitz, Vandalismus nach Einbruch und Raub sind so bereits versichert.
Dennoch bietet diese Basisdeckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen selbst getragen werden müssten.
Lass dir nachstehend aufzeigen, wieso die Deckungserweiterung für Elementarschäden und unbekannte Gefahren so wichtig ist.

Nahaufnahme von Wasser, das auf einem Boden steht. Der Boden reflektiert das Licht und zeigt wellenförmige Muster, umgeben von unscharfer Einrichtung.

Schadenbeispiele

Überschwemmung

Überflutet Oberflächenwasser (z. B. eines stehenden oder fließenden Gewässers) durch starke Witterungsniederschläge (auch Schmelze) Grund und Boden, spricht man im Sinne der Elementardeckung von einer Überschwemmung. Auch das niederschlagsbedingte Austreten von Grundwasser an der Erdoberfläche kann zu einer versicherten Flut führen.
Ein Beispiel: Der fränkische Ort Poxdorf liegt etwa 2 km vom Überschwemmungsgebiet des Flusses Regnitz entfernt.
Am 21. Juli 2007 fielen dort innerhalb von nur 6 Stunden etwa 160 Liter Regen pro Quadratmeter. Der Fluss konnte die Wassermassen nicht mehr fassen und trat über seine Ufer. Nach kürzester Zeit waren in der Gegend um Poxdorf mehr als 1.000 Häuser und Keller überflutet. Es entstand ein Sachschaden von rund 100. Mio. Euro.
Typische Überschwemmungsschäden am Hausrat sind das Aufquellen von Möbeln, Schimmel und Stock an Textilien und Polstermöbeln sowie Verschmutzungen durch mitgeführten Schlamm u. a. Verunreinigungen. 

Rückstau

Kommt es in einer Ortschaft zu einem Hochwasser, so läuft immer zuerst die Kanalisation voll. Fasst diese die Wassermassen nicht mehr, sieht man dies am Wasser, das aus Gullis hervorquillt.
Bei genug Wasser kann der Druck in den Leitungen der Kanalisation hoch genug sein, dass das Wasser durch die Ableitungsrohre zurück ins Gebäude drückt. Dieser Rückstau verursacht Verunreinigungen. Rückstau macht Hochwasser auch für Gebäude in höheren Lagen zu einem Thema, die von einer Überschwemmung selbst geschützt wären.

 Schneelast

In den letzten Jahren kam es immer wieder zu dem Phänomen, dass die Winter von kurzen, aber dafür umso heftigeren Schneefällen geprägt waren. Schnee blieb zudem lange liegen und wurde enorm schwer, wenn es zu Tauphasen kam. Vor allem in 2006 versanken viele Gebiete der Republik geradezu im Schnee. Für die Dächer von Häusern waren die Schneemassen eine enorme Belastung, der vor allem Flachdachbauten wie z. B. Garagen und
Firmengebäude oft nicht gewachsen waren und nachgaben. Aber auch viele Wohngebäude trugen Schäden an Dach und Schornstein davon. Gelangt so Schnee oder anderer Niederschlag ins Hausinnere, verursachen sie spätestens mit der Schmelze typische Wasserschäden.

Lawinen

Bei einer versicherten Lawine handelt es sich um Schnee- oder Eismassen, die einen Berghang hinab rauschen. Auch Schäden durch die von ihr verursachte Druckwelle sind versichert. Ein sich hier anbietendes Schadensbeispiel ist das Ferienhaus in den Bergen, das von einer solchen Lawine weggerissen wird. Mit dem Haus wird natürlich auch der mitgeführte Hausrat zerstört, der im Rahmen der Außenversicherung auch im Urlaub unter den Versicherungsschutz der Haus­rat­ver­si­che­rung fällt. 

Erdrutsch

Hänge sind permanent der Erosion durch Wind und Niederschläge ausgesetzt. Kommen die „richtigen“ Faktoren zusammen, verliert der Hang an Festigkeit und gerät ins Rutschen. Schäden, die ein solcher Erdrutsch verursacht, sind im Rahmen der Elementarschadenversicherung mit gedeckt. Auch hierzu ein Beispiel der jüngeren Vergangenheit: Im Juli 2009 wurde in Nachterstedt, Sachsen-Anhalt, ein Zweifamilienhaus durch einen Erdrutsch in den Concordia-See gerissen. Ein weiteres Gebäude wurde zur Hälfe mit weggerissen. Der ebenfalls zerstörte Hausrat wäre über die Elementarschadendeckung versichert.

Erdfall

Im November 2010 tat sich in der Kleinstadt Schmalkalden, Thüringen, mitten in der Nacht ein 40 mal 30 Meter großer Krater auf. Er verschluckte ein Auto, die Straße und eine Garage. Fünf
Häuser wurden damals vorsorglich evakuiert, da ein weiterer Erdfall nicht ausgeschlossen werden konnte. Solche natürlichen Erdabsenkungen kommen vor allem in Karstgebieten immer wieder vor. Karstgebiete sind Landschaften, die sich aufgrund von unterirdischer Entwässerung durch Höhlenbildung, Erdfälle und Wasserschwinden auszeichnen. Erdfall durch natürliche Ursachen sind über die Elementarschadendeckung abgedeckt.

Erdbeben

Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Erdbeben gemessen. Beben der Stärke 4 bis 5 kommen etwa alle 18 Monate vor. Eines der stärksten Beben war wohl das Beben von
Roermond im Jahr 1992, das Teile der Niederlande und Deutschlands mit einer Stärke von 5,9 auf der Richterskala erschütterte. Es sorgte für erhebliche Sachschäden z. B. auch am Kölner Dom. Insgesamt wurden die Sachschäden durch dieses Beben alleine in Deutschland auf über 75 Mio. Euro geschätzt. Sollte bei einem Erdbeben Inventar zu Bruch gehen, leistet die erweiterte Naturgefahrenversicherung in der Haus­rat­ver­si­che­rung.

Vulkanausbruch

Über die Fläche Deutschlands sind 53 Vulkane verteilt. Zumindest die Vulkane der Eifel werden nach neueren Forschungsergebnissen als nur schlafend eingestuft. Der letzte größere Ausbruch liegt hier wohl 13.000 Jahre zurück. Dies veranlasste die britische Daily Mail Anfang 2012 wohl
auch zu der Spekulation, dass ein Ausbruch des Laacher Sees unmittelbar bevor stünde. Aus wissenschaftlicher Sicht deutet hierauf nichts hin, da lediglich ein etwa gleichbleibender Ausstoß vulkanischen Kohlendioxids zu verzeichnen ist. Eine Regelmäßigkeit beim Ausbruch von Vulkanen gibt es nicht. Die Intervalle zwischen Ausbrüchen sind sehr unterschiedlich. Wichtig ist jedoch, dass man sich darüber im Klaren ist, dass ein Vulkanausbruch in Deutschland grundsätzlich nicht unmöglich ist. Kommt es im Urlaub zu einem Ausbruch, würde eine Elementarschadendeckung z. B. Ihre im Hotelzimmer zurückgelassene Kleidung ersetzen, wenn das Gebäude durch Lava in Flammen aufgeht.


Wissenswertes

Sichert meine Haus­rat­ver­si­che­rung mich gegen Kosten durch Überschwemmung und Hochwasser ab?

Überschwemmung und Hochwasser sind natürlich die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen.
Schnell entstehen hier hohe Kosten, die nicht nur aus dem Sachschaden besteht, sondern auch aus dem Aufwand, der für Auspumpen,
Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, darf wirklich nicht unterschätzt werden.
Wir können dir nur wärmstens empfehlen, dich
ebenfalls auf das Wetter von morgen einzustellen und dir diese wichtige Deckungserweiterung der Elementarschäden zu sichern.

Was kann man im Rahmen einer Haus­rat­ver­si­che­rung zusätzlich ver­sichern?

Die Absicherung der Basisgefahren in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine sehr solide Absicherung dar, die einen Großteil der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle abdeckt.
Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für dein Hab und Gut erhälst du, wenn du dich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheidest. Diese zugegeben schwer greifbare Gefahrengruppe kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurde. Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus.
Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.
In dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als All-Risk-Deckung bekannt ist, ist jedes
Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde. Genau diese theoretische Fülle versicherter Schadensursachen macht diese Deckung
für Kunden oft zu etwas sehr suspektem. Dazu besteht allerdings keine Veranlassung.
Da es unmöglich sein dürfte, auf alle denkbaren Schadensursachen einzugehen für die Versicherungsschutz bestünde, diese Deckungserweiterung von Versicherer zu Versicherer auch recht unterschiedlich ausfällt, möchten wir hier nur kurz beispielhaft starken Wind unter Windstärke 8 als versicherte Schadensursache nennen. 

Ist die Zusatzversicherung "Elementarschäden und andere gefahren" für die Haus­rat­ver­si­che­rung wirklich notwendig? 

Die Erweiterung deines Versicherungsschutzes um die unbenannten Gefahren ist der letzte Schliff am Versicherungsschutz für deine Einrichtung. Mit ihr hebst du deinen Haus­rat­ver­si­che­rungsvertrag auf die bestmögliche Stufe. Bedenke dabei jedoch auch, dass immer der Neuwert zur Erstattung angesetzt wird. Entsprechend hoch musst du den Wert der Einrichtung ansehen.
Für ein neues Auto wählst du automatisch auch die Vollkaskoversicherung. Ergibt das dann nicht auch Sinn für dein sonstiges Eigentum?
Gehe hier bitte kein Risiko ein!

Ein modernes Wohnzimmer mit hellen Möbeln, einer großzügigen Couch und einem offenen Küchenbereich. Die Gestaltung ist minimalistischen mit einer warmen Farbpalette.

Ge­bäude­ver­si­che­rung

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Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich!
Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens finanziell absichern.

Ein leerer, schmuddeliger Raum mit rissigen Wänden und einem schmutzigen Boden. Das Bild zeigt eine Ecke des Raumes, die traurig und vernachlässigt wirkt.

Schadenbeispiele

Innerhalb von Sekunden

Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand. Rasch weitete sich
das Feuer auf das komplette Dachgeschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohnräume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste.
Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 € geschätzt.

Dunkle Flecken

An der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken.
Der vermutete Rohrbruch konnte jedoch erst lokalisiert werden, nachdem die komplette Küche abgebaut und die Küchenwand großflächig aufgeschlagen wurden. Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht wurde, mussten zunächst die Wände 9 Tage getrocknet und der beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden. Erst danach ließ sich die Küche wieder montieren.
Die Schadenhöhe wurde auf 2.400 € geschätzt.

 Hagelschlag

Während eines schweren Unwetters durchschlugen Hagelkörner zwei Fenster einer vermieteten Wohnung. Da die Mieter an diesem Abend nicht zu Hause waren, drangen Hagel und Regen über mehrere Stunden in die Wohnung ein. Abgesehen von der Reparatur der Scheiben, mussten auch 6 Tage lang umfangreiche Trocknungsmaßnahmen der Wände und des Bodens erfolgen. Die Mieter minderten daraufhin die Miete, da es unzumutbar war, während dieser Trocknungsarbeiten die Wohnung zu nutzen. Die Schadenhöhe wurde auf 1.500 € geschätzt.

Orkan Kyrill

Das Sturmtief Kyrill fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Eine ca. 20 m hohe Linde wurde im Garten eines Wohnhauses entwurzelt. Der Baum fiel nicht
direkt auf das Gebäude, sondern streifte es nur und beschädigte dabei vor allem den Balkon und die angebrachte Markise erheblich. Die durch die Äste beschädigte Fassade konnte verhältnismäßig einfach repariert werden.
Die Schadenhöhe wurde auf 7.000 € geschätzt.

Hochwasser

Starke Regenfälle und die einsetzende Schneeschmelze ließen mehrere Gewässer über ihre Ufer treten. Aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten ergoss sich das angestaute Wasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Mehrfamilienhauses und setzte diesen bis zu 1,20 m unter Wasser. Nachdem das Wasser abgepumpt war und die ca. 15 cm hohe Schlammdecke entfernt wurde, begann die Trocknung des Kellers. Daran schlossen sich weitere Reinigungs- und Malerarbeiten an. Die Schadenhöhe wurde auf 8.500 € geschätzt.

 


Wissenswertes

Für wen ist die Ge­bäude­ver­si­che­rung?

Empfehlenswert für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Welche Gefahren und Schäden sind mit einer Ge­bäude­ver­si­che­rung versicherbar?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
• Sturm, Hagel
Zusätzlich versicherbar sind
• Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
• All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht mit der Ge­bäude­ver­si­che­rung versichert?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
• Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)


Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
• Vorsatz
• grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
• Krieg
• Kernenergie


In der Feuerversicherung
• Schäden durch Erdbeben
• Nutzwärmeschäden, Sengschäden


In der Leitungswasserversicherung
• Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
• Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren


In der Sturmversicherung
• Schäden durch Sturmflut
• Schäden durch Lawinen
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.

In der Elementarschadenversicherung
• Schäden durch Sturmflut

Wie lässt sich die Versicherungssumme einer Ge­bäude­ver­si­che­rung ermitteln?

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall von der Ge­bäude­ver­si­che­rung geleistet?

• Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
• Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.
• Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und  minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.

Symbolische Darstellung des Schutzes von Wohnraum, dargestellt durch Hände, die ein kleines Haus umschließen.

Photovoltaikanlagen-
versicherung

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Eine Fotovoltaikanlage – Dein Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und du unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z. B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert.
Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass deine geplanten Einnahmen schnell einbrechen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.

Ein Techniker überprüft Solarpanels mit einem Multimeter, während ein Laptop neben ihm steht.

Schadenbeispiele

Unsichtbar

Spannungsschwankungen im Netz, deren Ursache nicht genau nachvollzogen werden konnten, führten zu einem Kurzschluss im Wechselrichter. Dieser musste komplett ausgetauscht werden.
Zum Glück handelte es sich um eine relativ neue Anlage, was einen raschen Austausch des beschädigten Gerätes ermöglichte.
Der Schaden wurde auf ca. 500 € geschätzt.

"Spielende" Kinder

Kinder warfen aus Übermut und Langeweile Steine auf die Module eines Sonnenkollektors und beschädigten dabei die transparente Kollektorabdeckung. Da die Kinder noch nicht deliktfähig waren und auch den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden konnte, gab es keinen durchsetzbaren
Schadensersatzanspruch. Der Schaden wurde auf 5.500 € geschätzt.

 Erfolglos

Über Nacht entwendeten unbekannte Täter die leichter zugänglichen Teile einer bereits montierten Fotovoltaikanlage. Die Ermittlungen
der Polizei verliefen erfolglos. Der Schaden wurde auf 7.200 € geschätzt.

Kleine Ursache - Große Wirkung

Relativ unscheinbare Bissspuren hinterließen Marder an der Verkabelung einer Fotovoltaikanlage. Diese reichten aus, um die
Anlage funktionsunfähig zu machen, so dass über mehrere Tage kein Strom eingespeist werden konnte. Der Ertragsausfall wurde auf 550 € geschätzt.

 


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Den Gebäudeversicherer informieren

Die Installation einer Fotovoltaikanlage sollte immer dem Gebäudeversicherer gemeldet werden, denn einige Versicherer betrachten diese als anzeigepflichtige Gefahrerhöhung. Beispielsweise kann durch die Anlage aktiv ein Brand verursacht oder Löscheinsätze der Feuerwehr beeinträchtigt werden. Wird der Versicherer nicht informiert, kann er je nach Situation und Schwe­re eines Schadens die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Auswirkungen auf den Versicherungsschutz oder die Prämie hat die Meldung der Installation in aller Regel nicht.
Nur in wenigen Ausnahmefällen erhebt der Versicherer einen Prämienzuschlag oder kündigt den Vertrag gänzlich.

 


Wissenswertes

Prüfung der Photovoltaikanlage

Die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist in Deutschland gemäß der DGUV Vorschrift 3 (früher: E-Check oder BGV A3-Prüfung) für gewerblich genutzte Anlagen verpflichtend. Nach diesen Kriterien musst du deine Anlage alle vier Jahre vollständig kontrollieren lassen. Nur eine regelmäßige Überprüfung durch Fachleute sorgt für deinen Sach-, Per­sonen- und Brandschutz. Außerdem schützt der E-Check dich als Unternehmer vor einer Haftung bei elektrisch bedingten Unfällen und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden. Wenn du nicht nach dieser Vorschrift handelst, kannst du zivil- und strafrechtlich belangt werden, falls Per­sonen durch ungeprüfte Anlagen oder Betriebsmittel verletzt oder gar getötet werden. Daher musst du stets einen Nachweis in Form einer Prüfdokumentation vorlegen können. Die Dokumentation einer ordnungsgemäß durchgeführten Prüfung befreit dich von der Haftung.

 

Die DGUV Vorschrift 3 besagt zudem, dass für elektrische Anlagen und Betriebsmittel eine Erstprüfung erforderlich ist. Diese sichert die Inbetriebnahme der Anlagen und Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand. Neben der Erstprüfung erfolgen dann die regelmäßigen Kontrollprüfungen, bei denen ein fehlerfreier Zustand der Gerätschaften erneut geprüft wird. In welchen Abständen geprüft werden muss, wird – neben der Richtlinie zum E-Check – von dir als Betreiber der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel festgelegt. Du berücksichtigst dabei die Betriebs- und Einsatzbedingungen und legst anhand einer Gefährdungsbeurteilung das Prüfintervall fest.

Alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften musst du einhalten. Andernfalls kann es trotz entsprechender Versicherung zu einer Leistungskürzung bis hin zu einer Ablehnung kommen. Obliegenheitsverletzungen gilt es daher strikt zu vermeiden.

Für Privatleute gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht zur Wartung der Fotovoltaikanlage, spätestens aber im Schadenfall verlangen viele Versicherer einen entsprechenden Wartungsschein. In einzelnen Verträgen sind die Prüfungsintervalle in speziellen Klauseln geregelt. Beherzige diese bitte! Wenn es keine Richtlinien hierzu gibt, bist du mit einer alle vier Jahre durchgeführten Wartung auf der sicheren Seite.

Für wen ist die Versicherung?

Geeignet für alle Fotovoltaikanlagenbetreiber, insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfinanziert ist.

Was ist versichert?

Alle Teile der Fotovoltaikanlage, insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung etc.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versichert? 

Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen.
Insbesondere durch:
• Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
• Überspannung, Induktion, Kurzschluss
• Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
• Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
• Marder-/Tierbiss

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert? 

• Vorsatz des Versicherungsnehmers
• Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
• Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung,
vorhandene Mängel und Garantieschäden

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die montierten Anlagen am Versicherungsort.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Der Versicherungswert und damit die Beitragsberechnungsgrundlage wird von den Versicherern unterschiedlich definiert. Zum Teil sind es die damaligen Investitionskosten (inkl. Montage), zum Teil der (im Regelfall wesentlich niedrigere) Neupreis oder die Leistung in kWp.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag.
Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.

Zwei Arbeiter montieren Solarpaneele auf einem Dach mit roten Dachziegeln unter blauem Himmel.

Grafik einer stilisierten Gedankenblase in einer Glühbirne, die Ideen symbolisiert.


 

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Glasversicherung:
Mietern empfehlen wir den Abschluss einer gesonderten Glasversicherung aus obig beschriebenem Grund.

Unbenannte Gefahren
Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für dein Hab und Gut erhälst du, wenn du dich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheidest. Genau diese theoretische Fülle versicherter Schadensursachen macht diese Deckung für Kunden oft zu etwas sehr suspektem. Dazu besteht allerdings keine Veranlassung. Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). Da dies – gerade bei vermieteten Objekten – nicht immer ohne Probleme möglich ist, empfiehlt es sich, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Das Risiko der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht könnte unter Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Reicht jedoch dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung abgedeckt werden.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:
Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit. Die Schadenhöhe kann gewaltige Dimensionen erreichen, selbst wenn nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen - Kosten, die über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind.
Das Risiko der Gewässerschadenhaftpflicht könnte unter Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Das hängt vom jeweiligen Tarifwerk ab.

Bau­herren­haft­pflichtversicherung:
Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bau­herren­haft­pflichtversicherung Rechnung. Auch hier könnte das Risiko der Bau­herren­haft­pflicht unter gewissen Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Reicht jedoch dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung gedeckt werden.

 


Zusammenfassung


Haus­rat­ver­si­che­rung

Hausratversicherung

Die Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde. Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1000 Euro, Teppiche, elekt...mehr ]


Ge­bäude­ver­si­che­rung

Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung schützt Hauseigentümer: Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen. Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherun...mehr ]


Photo­voltaik­ver­si­che­rung

Photovoltaikversicherung

Viele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderteVersicherung. Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Phot...mehr ]


Stilisierte, bunte Grafik eines Kolibris in geometrischem Design. Dieses Bild ist mit einem Link versehen. Mit einem Klick auf dieses Zeichen kannst du deinen persönlichen Beratungsraum öffnen.   Porträt eines lächelnden Mannes in einem Anzug, der auf einem Sessel sitzt, vor einem verschwommenen Hintergrund. dies ist ein Bild von Frank Walloschek - Versicherungsfachmann der Merkur+Lambio ProNova GmbH   Farbenfrohes, abstraktes Design eines Telefonanrufs mit einem lächelnden Gesicht im Sprechblasenstil. Dieses Bild ist mit einem Link versehen. Mit einem Klick auf dieses Zeichen kannst du deinen persönlichen Wunschtermin vereinbaren.
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