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Elementarabdeckung | unbekannte Gefahren
Die Hausratversicherung deckt bereits die regulären Gefahren (Schadensursachen) Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Auch einige Nebenereignisse wie Überspannung durch Blitz, Vandalismus nach Einbruch und Raub sind so bereits versichert.
Dennoch bietet diese Basisdeckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen selbst getragen werden müssten.
Lass dir nachstehend aufzeigen, wieso die Deckungserweiterung für Elementarschäden und unbekannte Gefahren so wichtig ist.
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Schadenbeispiele ÜberschwemmungÜberflutet Oberflächenwasser (z. B. eines stehenden oder fließenden Gewässers) durch starke Witterungsniederschläge (auch Schmelze) Grund und Boden, spricht man im Sinne der Elementardeckung von einer Überschwemmung. Auch das niederschlagsbedingte Austreten von Grundwasser an der Erdoberfläche kann zu einer versicherten Flut führen. RückstauKommt es in einer Ortschaft zu einem Hochwasser, so läuft immer zuerst die Kanalisation voll. Fasst diese die Wassermassen nicht mehr, sieht man dies am Wasser, das aus Gullis hervorquillt. SchneelastIn den letzten Jahren kam es immer wieder zu dem Phänomen, dass die Winter von kurzen, aber dafür umso heftigeren Schneefällen geprägt waren. Schnee blieb zudem lange liegen und wurde enorm schwer, wenn es zu Tauphasen kam. Vor allem in 2006 versanken viele Gebiete der Republik geradezu im Schnee. Für die Dächer von Häusern waren die Schneemassen eine enorme Belastung, der vor allem Flachdachbauten wie z. B. Garagen und LawinenBei einer versicherten Lawine handelt es sich um Schnee- oder Eismassen, die einen Berghang hinab rauschen. Auch Schäden durch die von ihr verursachte Druckwelle sind versichert. Ein sich hier anbietendes Schadensbeispiel ist das Ferienhaus in den Bergen, das von einer solchen Lawine weggerissen wird. Mit dem Haus wird natürlich auch der mitgeführte Hausrat zerstört, der im Rahmen der Außenversicherung auch im Urlaub unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fällt. ErdrutschHänge sind permanent der Erosion durch Wind und Niederschläge ausgesetzt. Kommen die „richtigen“ Faktoren zusammen, verliert der Hang an Festigkeit und gerät ins Rutschen. Schäden, die ein solcher Erdrutsch verursacht, sind im Rahmen der Elementarschadenversicherung mit gedeckt. Auch hierzu ein Beispiel der jüngeren Vergangenheit: Im Juli 2009 wurde in Nachterstedt, Sachsen-Anhalt, ein Zweifamilienhaus durch einen Erdrutsch in den Concordia-See gerissen. Ein weiteres Gebäude wurde zur Hälfe mit weggerissen. Der ebenfalls zerstörte Hausrat wäre über die Elementarschadendeckung versichert. ErdfallIm November 2010 tat sich in der Kleinstadt Schmalkalden, Thüringen, mitten in der Nacht ein 40 mal 30 Meter großer Krater auf. Er verschluckte ein Auto, die Straße und eine Garage. Fünf ErdbebenJedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Erdbeben gemessen. Beben der Stärke 4 bis 5 kommen etwa alle 18 Monate vor. Eines der stärksten Beben war wohl das Beben von VulkanausbruchÜber die Fläche Deutschlands sind 53 Vulkane verteilt. Zumindest die Vulkane der Eifel werden nach neueren Forschungsergebnissen als nur schlafend eingestuft. Der letzte größere Ausbruch liegt hier wohl 13.000 Jahre zurück. Dies veranlasste die britische Daily Mail Anfang 2012 wohl |
Wissenswertes Sichert meine Hausratversicherung mich gegen Kosten durch Überschwemmung und Hochwasser ab?Überschwemmung und Hochwasser sind natürlich die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen. Was kann man im Rahmen einer Hausratversicherung zusätzlich versichern?Die Absicherung der Basisgefahren in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine sehr solide Absicherung dar, die einen Großteil der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle abdeckt. Ist die Zusatzversicherung "Elementarschäden und andere gefahren" für die Hausratversicherung wirklich notwendig?Die Erweiterung deines Versicherungsschutzes um die unbenannten Gefahren ist der letzte Schliff am Versicherungsschutz für deine Einrichtung. Mit ihr hebst du deinen Hausratversicherungsvertrag auf die bestmögliche Stufe. Bedenke dabei jedoch auch, dass immer der Neuwert zur Erstattung angesetzt wird. Entsprechend hoch musst du den Wert der Einrichtung ansehen. |
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Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich!
Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens finanziell absichern.
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Schadenbeispiele Innerhalb von SekundenWährend eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand. Rasch weitete sich Dunkle FleckenAn der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken. HagelschlagWährend eines schweren Unwetters durchschlugen Hagelkörner zwei Fenster einer vermieteten Wohnung. Da die Mieter an diesem Abend nicht zu Hause waren, drangen Hagel und Regen über mehrere Stunden in die Wohnung ein. Abgesehen von der Reparatur der Scheiben, mussten auch 6 Tage lang umfangreiche Trocknungsmaßnahmen der Wände und des Bodens erfolgen. Die Mieter minderten daraufhin die Miete, da es unzumutbar war, während dieser Trocknungsarbeiten die Wohnung zu nutzen. Die Schadenhöhe wurde auf 1.500 € geschätzt. Orkan KyrillDas Sturmtief Kyrill fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Eine ca. 20 m hohe Linde wurde im Garten eines Wohnhauses entwurzelt. Der Baum fiel nicht HochwasserStarke Regenfälle und die einsetzende Schneeschmelze ließen mehrere Gewässer über ihre Ufer treten. Aufgrund der örtlichen |
Wissenswertes Für wen ist die Gebäudeversicherung?Empfehlenswert für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Welche Gefahren und Schäden sind mit einer Gebäudeversicherung versicherbar?Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren: Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht mit der Gebäudeversicherung versichert?Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
In der Elementarschadenversicherung Wie lässt sich die Versicherungssumme einer Gebäudeversicherung ermitteln?Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden. Welche Zahlungen werden im Schadenfall von der Gebäudeversicherung geleistet?• Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet. |
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Eine Fotovoltaikanlage – Dein Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und du unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z. B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert.
Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass deine geplanten Einnahmen schnell einbrechen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.
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Schadenbeispiele UnsichtbarSpannungsschwankungen im Netz, deren Ursache nicht genau nachvollzogen werden konnten, führten zu einem Kurzschluss im Wechselrichter. Dieser musste komplett ausgetauscht werden. "Spielende" KinderKinder warfen aus Übermut und Langeweile Steine auf die Module eines Sonnenkollektors und beschädigten dabei die transparente Kollektorabdeckung. Da die Kinder noch nicht deliktfähig waren und auch den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden konnte, gab es keinen durchsetzbaren ErfolglosÜber Nacht entwendeten unbekannte Täter die leichter zugänglichen Teile einer bereits montierten Fotovoltaikanlage. Die Ermittlungen Kleine Ursache - Große WirkungRelativ unscheinbare Bissspuren hinterließen Marder an der Verkabelung einer Fotovoltaikanlage. Diese reichten aus, um die |
Wissenswertes Prüfung der PhotovoltaikanlageDie Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist in Deutschland gemäß der DGUV Vorschrift 3 (früher: E-Check oder BGV A3-Prüfung) für gewerblich genutzte Anlagen verpflichtend. Nach diesen Kriterien musst du deine Anlage alle vier Jahre vollständig kontrollieren lassen. Nur eine regelmäßige Überprüfung durch Fachleute sorgt für deinen Sach-, Personen- und Brandschutz. Außerdem schützt der E-Check dich als Unternehmer vor einer Haftung bei elektrisch bedingten Unfällen und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden. Wenn du nicht nach dieser Vorschrift handelst, kannst du zivil- und strafrechtlich belangt werden, falls Personen durch ungeprüfte Anlagen oder Betriebsmittel verletzt oder gar getötet werden. Daher musst du stets einen Nachweis in Form einer Prüfdokumentation vorlegen können. Die Dokumentation einer ordnungsgemäß durchgeführten Prüfung befreit dich von der Haftung.
Für wen ist die Versicherung?Geeignet für alle Fotovoltaikanlagenbetreiber, insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfinanziert ist. Was ist versichert?Alle Teile der Fotovoltaikanlage, insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung etc. Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versichert?Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen. Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?• Vorsatz des Versicherungsnehmers Wo gilt die Versicherung?Versicherungsschutz besteht für die montierten Anlagen am Versicherungsort. Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?Der Versicherungswert und damit die Beitragsberechnungsgrundlage wird von den Versicherern unterschiedlich definiert. Zum Teil sind es die damaligen Investitionskosten (inkl. Montage), zum Teil der (im Regelfall wesentlich niedrigere) Neupreis oder die Leistung in kWp. Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag. |
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Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde. Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1000 Euro, Teppiche, elekt... [ mehr ]
Gebäudeversicherung schützt Hauseigentümer: Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen. Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherun... [ mehr ]
Viele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderteVersicherung. Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Phot... [ mehr ]
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