Private Alters­vorsorge

Vergleich für deine Rentenzusatzversicherung hier anfragen

Vergleich erstellen lassen oder direkt anrufen


Zusätzliche Vorsorge ist heute also wichtiger denn je. Daran zweifelt niemand mehr, wenn er sich die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung vor Augen führt. Die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung werden viel diskutiert und es ist hinlänglich bekannt, dass die staatliche Absicherung bei Weitem nicht ausreicht, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard halten zu können.

Jeder ist beim Thema Alters­vorsorge selbst für seine Zukunft verantwortlich und darf sich nicht allein auf staatliche Fürsorge verlassen.

Wie wichtig zusätzliche Vorsorge ist, verdeutlicht auch die Renteninformation, die Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen erhalten.
Die Deutsche Rentenversicherung rät darin ausdrücklich zur zusätzlichen Privatvorsorge. Denn wer sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlässt, muss sehen, wie er als Rentner „über die Runden kommt“.

Du solltest dich möglichst schon in jungen Jahren um deine Alters­vorsorge kümmern.
Wer dieses Thema lange vor sich her schiebt, tut sich selber keinen Gefallen. Die Versorgungslücke wird jährlich größer. Wer sich schon mit 20 um seine Alters­vorsorge kümmert, muss nur einen Bruchteil dessen sparen, was ein 40-Jähriger zurücklegen muss, um einmal die gleiche Zusatzrente zu beziehen (Stichwort: Zinseszinseffekt).


Private Rentenversicherung

Vergleich erstellen lassen oder direkt anrufen


Es ist sicher keine Neuigkeit: Die Gesetzliche Rente reicht nicht!
Im Durchschnitt erhalten aktuelle Rentner keine 1.200 € im Monat. Frauen sind hier – bedingt durch Erziehungszeiten und eine höhere Quote an Arbeit in Teilzeit – in der Regel noch schlechter gestellt. Nur selten erhalten sie mehr als 800 € monatlich. Im bestmöglichen Fall kannst du nach heutigem Stand mit maximal 60 bis 65 % deines derzeitigen Nettoeinkommens rechnen. Dieser bestmögliche Fall setzt aber voraus, dass dir Phasen der Arbeitslosigkeit, längeren Krankheit, Erziehungszeiten, Pflegezeit für Angehörige etc. erspart bleiben.
Weiterhin darf dein Einkommen keine Schwankungen nach unten erfahren – und bis zum 67. Lebensjahr wirst du voraussichtlich auch arbeiten müssen. Wenn du diese Bedingungen nicht
erfüllst, musst du zumindest 45 Versicherungsjahre nachweisen (in der Regel Arbeitsjahre), damit der vorzeitige Ruhestand nicht mit Rentenkürzungen bestraft wird. Wer kann in der heutigen Zeit all diese Hürden nehmen? Weder bei den Akademikern noch bei den Arbeitern wird man dies als Regelfall antreffen. Die Zahl, die dir in der jährlichen Renteninformation prognostiziert wird, geht also von Rahmenbedingungen aus, die man nicht mehr als selbstverständlich ansehen kann. Die Realität im Alter muss daher etwas magerer eingeschätzt werden – schon, damit du eine gewisse Planungssicherheit für deinen Ruhestand hast.

Der Staat selbst weist bereits heute darauf hin, dass für das Alter gespart werden muss. Der Staat selbst warnt, dass Renten künftig noch niedriger ausfallen werden. Eine solche Offenheit erlebt man seitens der Politik eigentlich nur in Krisenzeiten – und mit Blick auf die Rente befinden wir uns auch bereits seit Jahren in einer solchen.
Im Kern funktioniert unsere gesetzliche Rente so: Viele Beitragszahler zahlen heute ein, damit – ebenfalls heute – die Rente der Ruheständler davon gezahlt werden kann. Rücklagen, die evtl. sogar durch Investition „von alleine“ wachsen können, sind in unserem Rentensystem gar nicht vorgesehen. Was rein geht, geht auch umgehend wieder raus.
Das System wurde noch unter Reichskanzler Bismarck eingeführt, also in einer Zeit, in der viele Kinder geboren wurden und der Ruhestand „dank geringerer Lebenserwartung“ nur einige Jahre dauerte.
Seit mehreren Jahrzehnten hinkt die Funktionalität dieses Systems vor allem aus diesen Gründen:
• Verbreitete Niedriglohnjobs, gebrochene Erwerbsbiografien und späte Berufseinstiege führen bei zahlreichen Versicherten zu niedrigen Renten
• Ständig steigende Lebenserwartung (allein von 1980 bis 2014 stieg diese um ganze fünf Jahre!)
• Dauerhaft niedrige Geburtenrate (dadurch weniger junge Menschen, wodurch der Anteil der alten Menschen an der Gesamtbevölkerung ebenfalls stetig steigt)

Das System wird mittels massiver Bezuschussung aus Steuergeldern am Leben gehalten. Dabei wird es wohl auch bis auf Weiteres bleiben, da wohl keine Regierung den Kraftakt eines Systemwechsels auf sich nehmen wird.
Fakt bleibt auf jeden Fall: Wer im Ruhestand mindestens die heutige Lebensqualität genießen möchte, muss selbst für das Alter sparen. 

Ein glückliches älteres Paar lacht und tanzt zusammen im Freien.

Grundlagen

Für das Alter sparen - aber wie?

Im ersten Schritt ist es erst einmal egal, wie man fürs Alter spart. Sparbuch, Tages­geldkonto, Fondssparplan, Rentenversicherung etc. – Hauptsache du baust fürs Alter einen Kapitalstock auf, aus dem die bescheidene Altersrente aufgestockt werden kann, damit diese auch fürs tägliche Leben ausreicht.
Betrachtet man die verschiedenen Sparformen im zweiten Schritt genauer, stellt man zwei deutliche Unterschiede fest:
• die steuerliche Behandlung der Auszahlung
• und die Verrentungsmöglichkeit

Ein kleines Steuer"geschenk" des Staats

Der Gesetzgeber fördert einzelne Formen des Alterssparens direkt und sehr stark (Riester- und Basisrente sowie betriebliche Alters­vorsorge), was bei klassischen Sparformen und Kapitalanlagen nicht der Fall ist. Doch auch bei der flexiblen Privatrente möchte er eine fundierte Vorsorge für den Ruhestand belohnen. Für die Versteuerung
lebenslanger Renten wird nur ein steuerpflichtiger Anteil, der sog. Ertragsanteil herangezogen. Dieser liegt beispielsweise im Alter 67 bei nur 17 %. Somit bleibt ein Großteil der Rente steuerfrei. Selbst bei einem angenommenen Spitzensteuersatz von 42 % (in der Praxis liegen die Werte allerdings eher selten wesentlich über 30 %), müssten somit von 100 Euro monatlicher Altersrente maximal 7,14 Euro abgeführt werden.
Entscheidest du dich nach einer mind. 12-jährigen Laufzeit für eine Kapitalauszahlung ab Vollendung des 62. Lebensjahres, ist der Ertrag nur zur Hälfte steuerpflichtig (sog. Halbeinkünfteverfahren). Bei Kapitalauszahlungen aus Fondsrentenpolicen der 3. Schicht für Neubaschlüsse bzw. neue Vertagsteile ab dem 01.01.2018 gilt zusätzlich eine pauschale Teilfreistellung von 15 %. Der mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuernde Anteil beträgt dann insgesamt lediglich 42,5 % der Erträge (50 % von 85 %). Somit ergeben sich selbst bei einem angenommenem Spitzensteuersatz von 42 % nur 17,85 % an tatsächlich abzuführenden Steuern.

Ist Alters­vorsorge also ein Versicherungsthema?

Reichen Rente oder die Ersparnisse nicht, wird auf evtl. vorhandenes Vermögen oder Immobilien zurückgegriffen. Können die anfallenden Kosten damit immer noch nicht gedeckt werden, sind die Angehörigen unter Umständen zur Zahlung verpflichtet (§ 1601 BGB). Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 6 Jahren ergeben sich so leicht Zuzahlungen von mehr als 100.000 €.
Es liegt also in der Verantwortung eines jeden, rechtzeitig für den „Fall der Fälle“ vorzusorgen, damit eine angemessene Versorgung sichergestellt ist.
Außerdem: Wer liegt später schon gern seinen eigenen Kindern auf der Tasche?

Lebenslanger (Versorgungs-)Lücken-Schluss gefällig?

Der zweite Unterschied, den wir feststellten können, liegt in der Verrentung.
Da mit der gesetzlichen Altersrente eine monatliche Einkommenslücke entsteht, die ein Leben lang präsent ist, ergibt es auch Sinn, sich das Altersguthaben eines Vorsorgevertrags auch monatlich auszahlen zu lassen. Eine lebenslange Rente ist die perfekte Lösung.
So eine Absicherung kann allerdings nur und ausschließlich eine Rentenversicherung bieten. Nur hier erwirbst du mit deinem Alterssparen auch den Versicherungsschutz einer garantierten, lebenslangen Rente – ganz egal, wie alt du auch immer wirst, die Rentenversicherung wird zahlen.
Und wenn du früh stirbst? Auch dann stellt die Rentenversicherung – je nach Anbieter und Tarif – verschiedene Möglichkeiten der Hinterbliebenenversorgung zur Auswahl. Das verbleibende Vertragsguthaben bleibt deinen Hinterbliebenen erhalten.
Ein Entnahmeplan lässt sich wie ein Sparplan darstellen – nur umgekehrt. Um diesen berechnen zu können, muss jedoch immer bereits vor Beginn seiner monatlichen Auszahlungen auch festgelegt werden, über wie viele Jahre er laufen soll. Das Problem liegt nahe: Lebst du nach Renteneintritt nun doch noch 30 und nicht nur 25 Jahre, fällt die „Zusatzrente“ für die letzten fünf Jahre einfach aus, weil der Kapitalstock aufgebraucht wurde. Da gerade in diese letzten Lebensjahre auch das Volksproblem der Pflegebedürftigkeit mit all den hohen Kosten fällt, kann das den finanziellen Super-GAU für dich und deine Familie bedeuten.


Rentenversicherungsarten

Die Klassische Rentenversicherung

Die klassische Rentenversicherung ist – im positiven Sinne – der Dinosaurier unter den Varianten der privaten Rentenversicherung. Gefühlt gab es diese Lösung schon immer – real aber schon weit vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Deine Sparbeiträge fließen hier in den Deckungsstock des gewählten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens. Dort wirst du mit aktuell 0,25 % Garantiezins verzinst. Da der Versicherer mit deinem Geld arbeitet, ist er bestrebt, insgesamt einen Ertrag zu erwirtschaften, der über dem Garantiezins liegt. Hieraus resultieren die Überschüsse, die ebenfalls mit in deinen Vertrag einfließen. Die durchschnittliche laufende Verzinsung, die ein Rentenversicherungsvertrag erwirtschaften kann, liegt derzeit bei ca. 2,26 % p. a. Die klassische Rentenversicherung unterliegt einer
verhältnismäßig strengen gesetzlichen Reglementierung hinsichtlichdes Investments, das ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men betreiben darf (Kapitalanlagerestriktion). Daher erfolgt die Anlage von Kundengeldern in erster Linie in festverzinslichen Wertpapieren. In deutlich kleinerem Rahmen auch in Immobilien und Aktien. Die klassische Rentenversicherung zählt zu den konservativen und damit sehr sicheren Anlageformen. Für viele ist sie daher die perfekte Lösung für den Ruhestand – auch oder gerade, weil du selbst nicht wirklich weißt, wie dein Geld angelegt wird. Aber das weißt du bei deiner Hausbank ja auch nicht.

Die Fondsrentenversicherung 

Die fondsgebundene Rentenversicherung geht einen anderen Weg als ihre kapitalbildende Schwester. Hier erfolgt die Anlage in Fonds, die von dir entweder einzeln aus dem Angebot des Versicherers ausgewählt wird oder in vorgegebenen Paketen (den sog. „Baskets“).
Auch Fondsangebote mit vermögensverwaltendem Charakter sind hier bekannt. Wer diese Form der Alters­vorsorge wählt, sollte mindestens über ein Grundverständnis des Anlagemarktes (Aktien, festverzinsliche Wertpapiere) verfügen. Auch ein grundsätzlicher Optimismus sollte vorhanden sein, dass die Märkte ein höheres Ertragspotential haben, als es dem Branchendurchschnitt der Kapitalrente entspricht. Nur dann passt diese Form der Rentenversicherung zu dir. Du findest hier keine Garantieverzinsung, das Vertragsguthaben kann mit den Kursen der Fondsanteile hoch und runter schwanken. Darin liegt natürlich die Chance sehr viel aus seinem Geld zu machen – allerdings auch das Risiko, dass ein Kurstief dein Vertragsguthaben zum Rentenbeginn stark minimiert. Um gerade dieses Risiko zu vermeiden, bieten viele Tarife inzwischen ein automatisches Ablaufmanagement, mit dem das Vertragsguthaben zum Ende der Laufzeit nach und nach in festverzinsliche Wertpapiere umgeschichtet wird, die im Regelfall ein geringeres Kursschwankungsrisiko aufweisen als z. B. Aktienfonds. Der Grundsatz bleibt allerdings: Du entscheidest hier selbst, wie dein Geld angelegt werden soll – mit allen Konsequenzen.

Hybride Rentenversicherung

Hier wird versucht „das Beste aus beiden Welten“ miteinander zu kombinieren. Hybride Renten bieten in der Regel eine garantierte
Mindestverzinsung, mind. aber den garantierten Beitragserhalt. Den Gesamtertrag strebt man allerdings mit einer Anlage in Fonds an. Diese Form kann vor allem in Niedrigzinsphasen eine interessante Lösung sein, die Sicherheit mit Ertragschance kombiniert. Da Garantien immer auf die ein oder andere Art rückgedeckt werden müssen, fällt der frei anlegbare Sparanteil für das Fondsinvestment kleiner aus als in der waschechten Fondspolice. Der Gesamtertrag wird daher sehr wahrscheinlich geringer ausfallen. Im Gegenzug wird der „freie Fall“
des Anlagewerts in schlechten Zeiten durch die Garantien gebremst.

Ein älterer Mann mit grauem Haar und Bart, der entspannt in einem gelben T-Shirt sitzt und Kopfhörer trägt. Er genießt die Natur mit einer positiven Mimik.

Maximale Flexibilität

Rente oder Kapitalabfindung

Am Ende der Laufzeit kannst du dich entscheiden, ob du die lebenslange Rente haben möchtest oder doch lieber eine einmalige Kapitalabfindung. Argumente gibt es für beide Auszahlungsvarianten. Mit der
privaten Rentenversicherung hast du die Möglichkeit, die Entscheidung erst dann zu treffen, wenn du die Konsequenzen für deine eigene Versorgung altersbedingt auch realistisch abschätzen kannst.

Guthaben der privatenRentenversicherung als Sicherheit hinterlegen

Planst du größere Anschaffungen, wie z. B. den Erwerb einer Immobilie, wirst du Sicherheiten für den Kreditgeber erbringen müssen. Das Guthaben einer privaten Rentenversicherung kann in vollem Umfang als Sicherheit verpfändet werden. Übrigens: Immobilienfinanzierungen können in der Regel auch direkt über einen Lebensversicherer abgewickelt werden.

Beleihung | Entnahme | Vorzeitige Kündigung der privaten Rentenversicherung 

Natürlich kann es vorkommen, dass man im Lauf der Jahre auch einmal in eine finanziell prekäre Situation gerät. Auch hier lässt dich die private Rentenversicherung nicht im Stich. Grundsätzlich bietet nahezu jeder Versicherer seinen Kunden die Möglichkeit, ein Policendarlehen bis zur Höhe des Guthabens aufzunehmen (Bonität vorausgesetzt). Wie einen Bankkredit kannst du dann in vereinbarten Raten tilgen ohne dabei deine Alters­vorsorge in Gefahr zu bringen. Im Regelfall kannst du während der Ansparzeit deines Vertrags auch über Teile des Guthabens verfügen (z. B. durch Entnahme oder Teilkündigung) oder – wenn es gar nicht anders geht, den kompletten Vertrag auflösen. Beachte hierbei bitte die steuerlichen Konsequenzen.

Flexibilität des Beitrags | Sonderzahlungen deiner privaten Rentenversicherung

Auch der vereinbarte Monatsbeitrag deiner privaten Rentenversicherung ist nicht unveränderbar. Je nach deinen Vorstellungen und Möglichkeiten kannst du ihn an neue Bedürfnisse oder Situationen anpassen. Mit Sonderzahlungen in den Vertrag kannst du das Ablaufergebnis steigern.

 


Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht!
Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein.
Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner.
Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer.

Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen und das möglichst frühzeitig!
Eine sehr interessante Möglichkeit, für später vorzusorgen, bietet die sog. Riester-Rente. Sie zählt zur staatlich geförderten privaten Alters­vorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. Die aktive Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in deiner Steuererklärung absetzbar.

Ein älteres Paar sitzt am Strand und blickt auf das Meer. Sie scheinen einen ruhigen und friedlichen Moment zu genießen, umgeben von sanften Sanddünen und einer klaren Himmel.

Grundlagen

"Geschenke" vom Staat

Jeder Zulagenberechtigte erhält 175 € Grundzulage. Zusätzlich werden für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, 185 € und für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, 300 € zugezahlt – und das jedes Jahr. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Kindergeld erhalten wird.
Junge Sparer (bis 25 J.) mit eigenem Riester-Vertrag erhalten zusätzlich einen einmaligen „Berufseinsteigerbonus“ in Höhe von 200 €.

Zulagenberechtigungen

Man unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten. Nur wer zu einem dieser Per­sonenkreise zählt, kann in den Genuss der staatlichen Förderung kommen.
Voraussetzung für die volle Förderung ist aber, dass der Zulagenberechtigte einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (max. 2.100 €) abzüglich der Zulagen, einzahlt. Der Sockelbeitrag beträgt 60 € im Jahr.
Natürlich kannst du deinen Riester-Vertrag auch mit weniger als den genannten 4 % besparen. Die Zulagen werden dann automatisch anteilig gekürzt.

Unmittelbar zulagenberechtigt sind grundsätzliche alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind bzw. Entgeltpunkte „erwerben“, wie z. B.:
• Arbeitnehmer
• Pflichtversicherte Selbstständige / Landwirte
• Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld
• Per­sonen im Erziehungsurlaub oder die einen Angehörigen im Haushalt pflegen
• Behinderte in Werkstätten
• Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird
• Bezieher von Vorruhestandsgeld (sofern vorher pflichtversichert)
• Vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Per­sonen
sowie
• Beschäftigte im öffentl. Dienst
• Beamte, Richter, Berufssoldaten und
• arbeitnehmerähnliche Selbstständige.

Mittelbar zulagenberechtigt sind Ehepartner der unmittelbar Zulagenberechtigten, sofern sie nicht selbst zu den oben genannten Per­sonen gehören. Auch hier gilt der Sockelbeitrag von 60 € im Jahr.

Nicht zulagenberechtigt sind
• Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
• Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (Apotheker, Ärzte, Tierärzte und Architekten)
• Versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte
• Altersrentner
• Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit
• Studenten, die nicht versicherungspflichtig sind

Lohnt sich "riestern"?

Beispiel 1

Von den 1.200 €, die in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, muss der Versicherte lediglich 725 € selbst aufbringen. Die zusätzlichen 475 € „bezuschusst“ der Staat (Förderquote: 39,58 %).
Fließen über 35 Jahre monatlich 100 € in den Riester-Vertrag, kann mit einer garantierten Rente in Höhe von 195 € bzw. 390 € inkl. Überschüssen gerechnet werden. *

Beispiel 2 

Von den 2.100 €, die in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, muss der Versicherte lediglich 1.265 € selbst aufbringen. Die zusätzlichen 835 € „bezuschusst“ der Staat (Förderquote: 39,76 %)
Fließen über 35 Jahre monatlich 175 € in den Riester-Vertrag, kann mit einer garantierten Rente in Höhe von 340 € bzw. 680 € inkl. Überschüssen gerechnet werden. *

Beispiel 3 

Alleinstehende mit einem Bruttojahresgehalt ab 16.800 € und Verheiratete ohne Kinder ab 32.000 € erzielen aus dem Sonderausgabenabzug einen Steuervorteil, der die Zulagen übersteigt.

Von den 1.600 €, die in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, muss der Versicherte lediglich 1.054€ selbst aufbringen. Die zusätzlichen 546 € „bezuschusst“ der Staat (Förderquote: 34,13 %).
Fließen über 35 Jahre monatlich 130 € in den Riester-Vertrag, kann mit einer garantierten Rente in Höhe von 290 € bzw. 580 € inkl. Überschüssen gerechnet werden. *

* Annahmen für die Berechnung: 35 Jahre Laufzeit des Riester-Vertrages, keine Zusatzversicherungen im Vertrag eingeschlossen, „klassische“ Anlage des Sparbeitrages im Deckungsstock des Versicherers, dynamische Rentenbezugsform, Überschüsse können grundsätzlich nicht garantiert werden.


Bei Zahlung des vollen Eigenbeitrags ist es in vielen Fällen möglich, über die Zulagen hinaus zusätzliche steuerliche Vorteile zu erzielen (dazu sogleich mehr).
Sparer, die bereits „riestern“, dürfen seit 2010 das angesparte Kapital komplett für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie einsetzen (sog. Wohnriester). Auch Teilentnahmen sind möglich. Anders als bei herkömmlichen Riester-Verträgen wandern die steuerbegünstigten Beiträge und Zulagen nicht auf ein Sparkonto, sondern fließen in die Tilgung des Darlehensvertrags.


Eine stilisierte Glühbirne mit einem Pfeil, der nach oben zeigt.


 

 

Steuerliche Behandlung der Zuschläge 

Die geleisteten Alters­vorsorgebeiträge - zuzüglich der zustehenden Zulagen -
können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Bei der Veranlagung prüft das Finanzamt dann automatisch, ob es bei den Zulagen bleibt
oder ob zusätzlich noch eine Steuerersparnis zu gewähren ist (sog. Günstigerprüfung).
Bei der Günstigerprüfung wird zunächst die fiktive Steuerersparnis durch Abzug der kompletten Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben berechnet.
Ist die berechnete Steuerersparnis geringer als die gewährten Zulagen, wird keine zusätzliche Steuerersparnis ausgelöst.
Übersteigt die Steuerersparnis die gewährten Zulagen, wird zusätzlich zu den Zulagen
die Differenz zwischen Zulagen und Steuerersparnis über die Einkommensteuererklärung erstattet.


Die Rentenzahlungen sind später mit dem persönlichen Steuersatz als Rentner voll zu versteuern. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung fallen aber keine Beiträge zur Kranken­ver­si­che­rung der Rentner (KvdR) auf die Auszahlungen an. Beim Wohn-Riester gibt es keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Es wird stattdessen ein fiktives Konto für den „Wohn-Riesterer“ angelegt, das so genannte Wohnförderkonto. Auf diesem werden die staatlich geförderten Tilgungsleistungen und die darauf gewährten Zulagen sowie ggf. der Betrag, der aus einem Riester-Sparvertrag zum Wohn-Riestern entnommen wurde, erfasst. Der gewährte Vorteil muss im Rentenalter versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).

Wissenswertes

Was bei der Riester-Rente sonst noch wichtig ist

• Die Anlage deines Sparbeitrages kann „klassisch“, fondsgebunden oder gemischt erfolgen
• Der Beitrag kann von dir flexibel erhöht oder gesenkt werden – so kannst du den Vertrag immer optimal besparen. Allerdings werden auch die Zulagen gekürzt, wenn du weniger einzahlst.
• Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen stehen garantiert zur Verrentung zur Verfügung
• Rentenbezug ist bereits mit 62 J. möglich
• Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente
• 30 % des vorhandenen Guthabens können zu Rentenbeginn auf einmal entnommen werden
• Vertrag kann im Todesfall förderunschädlich auf den eigenen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden
• Nach der Rechtsprechung des BGH ist Alters­vorsorgevermögen aus Riester-Renten in der Ansparphase unpfändbar, soweitdie vom Schuldner erbrachten Sparbeiträge im Zeitpunkt der
Pfändung tatsächlich gefördert worden sind oder zumindest der Zulagenantrag für die entsprechenden Beitragsjahre gestellt wurde und die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage vorlagen. In der Rentenphase kann jedoch der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt
• Um deine Alters­vorsorge nicht zu gefährden, ist eine Abtretung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich

Riester-Rente: Ganz wichtig für Mütter und Väter

• Bei der deutschen Rentenversicherung (DRV/GRV) erhält ein Elternteil (grundsätzlich die Mutter) drei Pflichtbeitragsjahre als Kindererziehungszeiten gutgeschrieben.
• Spätestens nach Ablauf dieser 36 Monate, ab Geburt deines Kindes, musst du die Anerkennung der Kindererziehungszeiten (Formular V800) bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Andernfalls streicht dir die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die in dieser Zeit erhaltenen Zulagen rückwirkend!
• Außerdem erhält dasselbe Elternteil je Kind grundsätzlich 10 Jahre Wartezeit als sog. Kinderberücksichtigungszeiten gutgeschrieben. Diese können für die spätere Inanspruchnahme einer vorzeitigen abschlagsfreien Altersrente entscheidend sein.

Ein Paar tanzt am Strand unter einem wolkigen Himmel, während sie einen bunten Drachen fliegen lassen.

Es ist wahrlich keine überraschende Neuigkeit: Die gesetzliche Rente reicht nicht!
Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den Strukturwandel unserer Bevölkerung (demographischer Wandel). Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr.
Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, müssen heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner finanzieren. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!

Die Basis-Rente ist für fast alle Per­sonengruppen geeignet, wobei jeder Per­sonenkreis unterschiedlich von den Vorteilen profitieren kann.

Eine ältere Person sitzt entspannt auf einer Holzbank und betrachtet die Natur.

Zielgruppen

Selbständige und Freiberufler

Diese Zielgruppe erhält mit der Basis-Rente erstmals die Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen.
Werden keine Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk oder freiwillig an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, steht der volle Höchstbetrag (26.528 Euro/53.056
Euro bei Verheirateten) der Basis-Rente zur Verfügung.
Weiterer Vorteil: Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben einer Basisrente in der Ansparphase pfändungssicher. Ein höchstrichterliches Urteil liegt derzeit allerdings noch nicht vor. In der Rentenphase kann jedoch der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt.
Bei vielen Freiberuflern und Selbstständigen schwankt das Einkommen teilweise sehr stark. Hier kann die Basis-Rente mit Flexibilität punkten. Es genügt schon ein geringer monatlicher
Sparbeitrag. Je nach Geschäftsentwicklung kann dann z. B. zum Jahresende über eine Sonderzahlung bis auf die maximale Summe erhöht werden, um in vollem Umfang von den Steuervorteilen zu profitieren.

Gutverdienende Angestellte

Sie profitieren in der Erwerbsphase aufgrund der hohen Steuerbelastung in besonderem Maße von der Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges.
In der Rentenphase wirkt sich der in der Regel dann geringere Steuersatz positiv aus.
Natürlich ist auch in Ihrem Fall diese Form der Alters­vorsorge in der Ansparphase „Hartz-IV-sicher“.

Ältere Angestellte und Selbständige

Sie profitieren von dem bis ins Jahr 2030 besonders positiven Verhältnis zwischen der Absetzbarkeit der Beiträge und der Rentenbesteuerung.
Für Kunden, die kurz vor dem Ruhestand stehen, besonders interessant: Wiederanlage, beispielsweise einer ausgezahlten Lebensversicherung, in einer Basis-Rente.


Eine stilisierte Glühbirne mit einem Pfeil, der nach oben zeigt.


 

 

Namensgeber Ökonom Hans-Adalbert Rürup

 

Eine interessante Form der privaten Vorsorge ist die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt.
Sie wurde 2005 als staatlichgeförderte Form der Alters­vorsorge ins Leben gerufen.

Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge.
Wie die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse
können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Alters­vorsorgeaufwendungen
als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden.
Dein Alterssparen mindert also deine Steuerlast.


Wissenswertes

Wie sind die Beiträge der Basis-Rente abzugsfähig?

Die Abzugsfähigkeit erhöhte sich jährlich um 2 %-Punkte. Der Sonderausgabenabzug für Aufwendungen für Basisrenten war nach bisheriger Rechtslage in 2023 nur zu 96 % in 2024 zu 98 % und erst in 2025 zu 100 % möglich. Dank einer Entlastung der Bundesregierung sind die Beiträge aber bereits ab 2023 voll abzugsfähig – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Maximal können Ledige 26.528 Euro und Verheiratete 53.056 Euro jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland.
Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.

Tabelle mit den Anteilen von Werten über die Jahre von 2012 bis 2023, zeigt einen Anstieg von 74 % im Jahr 2012 bis 100 % ab 2023.

Wie werden die ausgezahlten Renten der Basis-Rente versteuert? 

Wie hoch die Auszahlungen der Basis-Rente besteuert werden, hängt davon ab, wann man in den Ruhestand geht. Der prozentuale Anteil der Rente, der besteuert wird,gilt dann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.

Was sollte ich sonst noch über die Basis-Rente wissen? 

Die Anlage des Sparbeitrages kann klassisch, fondsgebunden oder gemischt erfolgen.

• Du erhälst eine lebenslange monatliche Rente.
• Wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung kann das vorhandene Kapital bei Rentenbeginn nicht auf einmal ausgezahlt werden.
• Ebenfalls analog zur Gesetzlichen Rentenversicherung verfällt bei Tod das eingezahlte Kapital. Eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehegatten und Kinder (solange Kindergeldanspruch besteht) kann aber häufig als Zusatzbaustein integriert werden.
• Der Rentenbezug kann ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
• Die Rentenzahlungen können auch im Ausland bezogen werden.
• Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben einer Basisrente in der Ansparphase pfändungssicher. Ein höchstrichterliches Urteil liegt derzeit allerdings noch nicht vor. In der Rentenphase kann jedoch der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt.
• Um die Alters­vorsorge nicht zu gefährden, ist eine Abtretung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich.

Ist eine Abtretung oder Beleihung meines Vertrags möglich?

Den Vertrag über eine Basisrente (Rürup-Rente) abzutreten oder zu beleihen, ist grundsätzlich nicht möglich. Diese Art der Alters­vorsorge ist unpfändbar und kann nicht vorzeitig in einer Summe ausgezahlt, verkauft oder anderweitig veräußert werden. Durch diese strengen Regelungen wird sichergestellt, dass das Kapital ausschließlich der Alters­vorsorge dient und nicht durch vorzeitige Verfügungen oder den Zugriff von Gläubigern verloren geht.

 

 


Betriebliche Alters­vorsorge

Vergleich erstellen lassen oder direkt anrufen


Bei einer Direktversicherung handelt es sich im Prinzip um eine normale Rentenversicherung. Ihr Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und
Sie als Arbeitnehmer sind als versicherte Person bezugsberechtigt.
Es gibt bei der Direktversicherung zwei Finanzierungsarten: Arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.

Ein lächelnder älterer Mann mit Brille und Anzug, der mit einem Finger nach oben zeigt, vor einem blauen Hintergrund.

Grundlagen

Arbeitnehmerfinanziert

Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage und trifft mit dem Mitarbeiter
eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Der Arbeitgeber schließt
daraufhin eine Direktversicherung ab. Er ist Versicherungsnehmer
und führt die Beiträge ab, daher spricht man von Entgeltumwandlung. Versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer, bei dem
von Beginn an das Bezugsrecht liegt. Die Beiträge werden aus
dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgeführt. 

Arbeitgeberfinanziert

 Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung zahlt der Arbeitgeber aus eigener Tasche einen bestimmten Betrag in den Vorsorgevertrag des Mitarbeiters ein.
Auch Mischformen sind möglich.  

Die Vorteile auf einen Blick

• Der Staat beteiligt sich an deiner Alters­vorsorge
• Fördereffekt: Es fließt mehr in die Vorsorge als du selbst aufwendest
• Die Beiträge zur bAV sind teils steuer- und sozialabgabenfrei
• Flexible Produktauswahl
• Lebenslange Rente
• Kapitalauszahlungen möglich
• Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
• Insolvenzschutz
• Nach Unverfallbarkeit keine Anrechnung auf Bürgergeld während der Ansparphase
• Solltest du in deinem Rentenbezug auf Sozialleistungen angewiesen sein, kannst du eine zusätzliche Altersrente bis zu einem
Freibetrag von 50 % der Regelbedarfsstufe 1 nach SGB XII aus Alters­vorsorgeverträgen zusätzlich beziehen, ohne dass diese
von deiner Grundsicherung abgezogen werden.


Wissenswertes

Für wen ist eine betriebliche Altersvorsoge interessant?

Die betriebliche Alters­vorsorge ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter in einem festen Arbeitsverhältnis interessant, nicht nur für „Besserverdiener“.
Auch Auszubildende haben mit der betrieblichen Alters­vorsorge eine ausgezeichnete Möglichkeit vorzusorgen.

Was zahlt der Arbeitgeber? 

Für alle Neuverträge ab 2019 gilt ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber muss sich also mit 15 % am Bruttobeitrag beteiligen, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart. Diese
Regelung gilt ab 2022 auch für bereits bestehende Verträge.
Der Arbeitgeberanteil kann jedoch je nach Ermessen des Arbeitgebers, zu Gunsten der Mitarbeiter, auch höher angesetzt werden. Wie
es also bei deinem Arbeitgeber geregelt ist, gilt es zu erfragen. Die 15 % sind dir jedoch mindestens sicher.

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz?

Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung hast du vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen. Zahlt dein Arbeitgeber die Beträge (Arbeitgeberfinanzierung), entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht in der Regel erst nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit, außer dies ist vertraglich anders geregelt.

Scheidest du aus dem Unternehmen aus, gibt es folgende Möglichkeiten:
• Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertag.
• Über den neuen Arbeitgeber wird eine neue Direktversicherung abgeschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertrag übertragen.
• Du kannst den Vertrag aus eigenen Beiträgen privat weiter finanzieren.
• Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, er läuft also ohne weitere Beitragszahlungen mit entsprechend reduzierter künftiger Rente
weiter.

Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, sie ist insolvenzgeschützt.

Was passiert im Todesfall während der Ansparphase?

In aller Regel entspricht die betriebliche Alters­vorsorge den Regelungen des § 3 Nr. 63 EStG. Hier kann Vertragsguthaben bei Tod nur an diesen Per­sonenkreis in dieser Rangfolge ausgezahlt werden:
• In gültiger Ehe lebender Ehegatte
• Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz
• Kinder der versicherten Person (solange ein Kindergeldanspruch besteht)

Abweichend von dieser grundsätzlichen Regelung kann auch der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft oder der frühere Ehegatte der versicherten Person begünstigt werden. Hierfür muss die Person
aber namentlich benannt sein.
Gibt es keine der hier genannten Per­sonen, die für eine Begünstigung in Frage kommen, greift eine weitere Ausnahme. Dann können über
die sog. „Ster­be­geldregelung“ bis zu 8.000 € des Vertragsguthabens an eine beliebige, namentlich zu nennende, Person gehen.
Wurde eine solche nicht benannt, kommt das Vertragsguthaben der Versichertengemeinschaft zugute.
Ausnahme von der Regel: Wer (auch) eine betriebliche Alters­vorsorge nach § 40b EStG („alte“ Regelung) bespart, kann hierfür beliebige Hinterbliebene als Bezugsberechtige einsetzen.

Eine Gruppe von Business-Personen steht um einen Tisch und schüttelt sich die Hände, während sie in einem modernen Büroumfeld interagieren.

Grafik einer stilisierten Gedankenblase in einer Glühbirne, die Ideen symbolisiert.


 

 

Fazit

Riester ist für viele Per­sonengruppen eine ausgezeichnete Form der zusätzlichen Alters­vorsorge. Egal ob über Zulagen oder durch Steuerersparnis, der Staat beteiligt sich aktiv an deiner Vorsorge.

Die Basis-Rente – auch bekannt als Rürup-Rente – zählt zur staatlich geförderten Alters­vorsorge. Anders als bei Riester beteiligt sich der Staat nicht mit Zulagen direkt an der Vorsorge, sondern fördert indirekt durch die steuerliche Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge.

Gerade für Arbeitnehmer ist die betriebliche Alters­vorsorge, z. B. in Form einer Direktversicherung, ebenfalls sehr gut zum Aufstocken der späteren Rente geeignet. Eine Direktversicherung ist steuerlich interessant, da sich mit ihr Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen lassen und du diese Ersparnis wieder in deine Vorsorge investieren kannst.
Leistungen aus einem Riestervertrag im Rahmen der betrieblichen Alters­vorsorge müssen seit dem 01.01.2018 nicht mehr mit Kranken- und Pflege­ver­si­che­rungsbeiträgen verbeitragt werden. Dies gilt übrigens unabhängig vom Jahr des Abschlusses, somit auch für bereits bestehende Verträge.

Welche Art der Vorsorge für dich am besten geeignet ist, hängt sehr stark von deiner momentanen Lebenssituation und den weiteren Planungen und Wünschen ab. Daher lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen. In der Beratung sollten alle Durchführungswege
individuell beleuchtet werden.

Vergiss bei der Planung deines Ruhestandes aber nicht, dass deine Arbeitskraft in der Regel die Grundlage für jedes Sparen und Vorsorgen ist. Kannst du aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls deiner Arbeit nicht mehr nachgehen, ist nicht nur deine gesamte Vorsorgeplanung in Gefahr, sondern auch die finanzielle Sicherheit deiner Familie. Hier bietet eine Berufs­unfähig­keitsversicherung Schutz.

 


Zusammenfassung


Private Alters­vorsorge

Private Altersvorsorge

Das Einkommen im Alter aktiv gestalten: Dass die gesetzliche Rente später kaum ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können, ist weitestgehend bekannt. Dennoch versäumen es viele Menschen, ihr finanzielles „Schicksal“ zu Rentenbeginn rechtzeitig selbst in die Hand zu nehmen. Dabei ist es unvermeidbar, dass der demografische Wandel das Missverhältnis zwischen Rent...mehr ]


Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung

Mit lebenslangen Leistungen den Lebensstandard sichernDie gesetzliche Rentenversicherung hinterlässt eine Einkommenslücke, die den gewohnten Lebensstandard gefährdet. Daher ist zusätzliche Alters­vorsorge zwingend nötig und viele Menschen suchen nach Lösungen. Eine davon ist die private Rentenversicherung, die als Produkt sowohl in der staatlich geförderten Alters­vorsorge, innerhalb der betrieblich...mehr ]


Riester-Rente

Riester-Rente

Zuschüsse vom Staat sichernDer Staat hat ein hohes Interesse daran, dass seine Bürger beim Thema Alters­vorsorge selbst aktiv werden. Denn nur allein von der gesetzlichen Rentenversicherung wird es zunehmend schwerer, seinen Lebensstandard aufrecht zu halten. Um Anreize zu schaffen, das eigene Renteneinkommen zusätzlich aufzubessern, fördert der Staat verschiedene Lösungen und Produkte zur Altersvo...mehr ]


Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Eine gesetzliche Altersrente ist zwar sicher, aber sicher auch zu wenig. Kaum jemand kann mit der Rente vom Staat allein seinen Lebensabend bestreiten. Wer es trotzdem muss, ist oft arm dran. Deshalb hat sich die Idee von drei Säulen der Altersversorgung durchgesetzt. Die bestehen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Jede dieser drei Säulen hat ihre eigene Geschichte, und für jed...mehr ]


Stilisierte, bunte Grafik eines Kolibris in geometrischem Design. Dieses Bild ist mit einem Link versehen. Mit einem Klick auf dieses Zeichen kannst du deinen persönlichen Beratungsraum öffnen.   Porträt eines lächelnden Mannes in einem Anzug, der auf einem Sessel sitzt, vor einem verschwommenen Hintergrund. dies ist ein Bild von Frank Walloschek - Versicherungsfachmann der Merkur+Lambio ProNova GmbH   Farbenfrohes, abstraktes Design eines Telefonanrufs mit einem lächelnden Gesicht im Sprechblasenstil. Dieses Bild ist mit einem Link versehen. Mit einem Klick auf dieses Zeichen kannst du deinen persönlichen Wunschtermin vereinbaren.
Beratungsraum öffnen   Versicherungsagent   Terminbuchung

Immer wenn du dieses Zeichen siehst, kannst du deinen persönlichen Beratungsraum öffnen.

 

 Wir beraten dich gerne zu deinen Wunschthemen. 
Lerne uns kennen

  Immer wenn du dieses Zeichen siehst, gelangst du zur Buchung deines Wunschtermins.

Stilisierte, bunte Grafik eines Kolibris in geometrischem Design. Dieses Bild ist mit einem Link versehen. Mit einem Klick auf dieses Zeichen kannst du deinen persönlichen Beratungsraum öffnen.   Farbenfrohes, abstraktes Design eines Telefonanrufs mit einem lächelnden Gesicht im Sprechblasenstil. Dieses Bild ist mit einem Link versehen. Mit einem Klick auf dieses Zeichen kannst du deinen persönlichen Wunschtermin vereinbaren.
Beratungsraum öffnen   Terminbuchung
Immer wenn du auf dieses Zeichen klickst, öffnet sich dein persönlicher Beratungsraum.   Immer wenn du auf dieses Zeichen klickst, kannst du deinen Wunschtermin buchen.

 

Porträt eines lächelnden Mannes in einem Anzug, der auf einem Sessel sitzt, vor einem verschwommenen Hintergrund. dies ist ein Bild von Frank Walloschek - Versicherungsfachmann der Merkur+Lambio ProNova GmbH
Versicherungsagent

 Wir beraten dich gerne zu deinen Wunschthemen. 
Lerne uns kennen


Nürnberger
Stuttgarter
AXA
NRV
NRV Jurcall
Uelzener
HEK Hanseatische Krankenkasse
KRAVAG
VHV
KS / Auxilia Rechtsschutz
Deurag
HanseMerkur
BVK
gutberaten

Ein einfaches, blaues Lautsprecher-Icon auf weißem Hintergrund in einer rautenförmigen Anordnung.


 

 

Regelmäßig reinschauen lohnt sich!

Bleibe auf dem Laufenden und abonniere unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren


Diese Versicherungen braucht die Gen Z

Diese Versicherungen braucht die Gen Z

Der richtige Versicherungsschutz für junge Menschen
Gut abgesichert im Erbfall

Gut abgesichert im Erbfall

Die Liebsten entlasten und selbstbestimmt vorsorgen! Denn Sicherheit passt in jedes Familienmodell.
Ihr Steuersparplan mit Extra-Bonus!

Ihr Steuersparplan mit Extra-Bonus!

Sichern Sie Ihre Zukunft und profitieren Sie von attraktiven Steuervorteilen!
Sparen Sie mit einem Versicherungs-Check

Sparen Sie mit einem Versicherungs-Check

Optimieren Sie jetzt Ihren Versicherungsschutz
Selbstbestimmt vorgesorgt!

Selbstbestimmt vorgesorgt!

Die Liebsten entlasten und selbstbestimmt vorsorgen! Denn Sicherheit passt in jedes Familienmodell.
Haben Sie auch den Wunsch, Ihre Lebensträume jederzeit zu schützen?

Haben Sie auch den Wunsch, Ihre Lebensträume jederzeit zu schützen?

Mit einer privaten Unfall­ver­si­che­rung wappnen Sie sich für das Spiel des Lebens.


Symbol mit drei Personen, die an einem Tisch sitzen und miteinander kommunizieren, dargestellt durch Sprechblase über einem der Figuren.  

Illustration einer stilisierten Gedankenblase mit einem Blitzsymbol, eingebettet in einem rautenförmigen Hintergrund.

 

Eine stilisierte Zeichnung eines Gebäudes mit einem Baum daneben, umgeben von einem geometrischen Rahmen.

Telefon: 069-25613777
E-Mail: service@merkur-lambio.de

 

Wir sind gerne für dich da!

 

Schäden müssen schnell gemeldet werden.

Nur so kannst du sicher sein, deine Versicherungsleistungen im vollen Umfang zu erhalten.

 

Kennedyallee 93
60596 Frankfurt

Öffnungszeiten
Mo - Do  09 - 16 Uhr
 Fr            09 - 15 Uhr

 Rückruf   Schaden melden!   Termin ver­ein­baren

 
Impressum · Rechtliche Hinweise · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies Terminvereinbarung Beratungsraum Erfahrungen & Bewertungen zu Merkur+Lambio
Merkur+Lambio hat 4,56 von 5 Sternen 17 Bewertungen auf ProvenExpert.com